Ärztelobby

KBV zieht Schlussstrich unter Köhler-Ära

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Berlin -

Mit einem Vergleich zieht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen Schlussstrich unter die Ära ihres früheren Vorsitzenden Dr. Andraes Köhler. Damit soll der jahrelange Streit um Ruhegeldbezüge, Dienstwagen und Mietzuschüsse beendet werden. Auch aus den umstrittenen Immobiliengeschäften zieht sich die KBV zurück – mit einem Millionengewinn.

Der Streit um Selbstbedienung und Fehlverhalten an der KBV-Spitze hatte jahrelang für negative Schlagzeilen gesorgt und die Arbeit der KBV beeinträchtigt. Staatsanwälte schalteten sich ein, es gab Hausdurchsuchungen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sah sich deshalb veranlasst, die Aufsicht über die Selbstverwaltung zu verschärfen, Staatsanwälten Grund für Durchsuchungen und Beschlagnahmen gegeben sowie Arbeits- und Zivilgerichte beschäftigt.

Köhler erklärte sich jetzt im Vergleich bereit, 1,34 Millionen Euro über die Dauer von zwölf Jahren zurückzuzahlen. Im Gegenzug konnte er seine von manchen zuvor grundsätzlich bestrittenen Ruhegeldansprüche gegen die KBV durchsetzen. Sie belaufen sich angeblich auf annähernd 20.000 Euro im Monat. Die KBV-Vertreterversammlung hat diesem Deal bereits zugestimmt. Das Ja des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) als Aufsichtsbehörde steht noch aus, gilt aber als sicher. Außerdem nimmt die KBV die Klage gegen die vom Ministerium verordnete paritätische Stimmgewichtung in der Vertreterversammlung zurück. Das haben die Vertreter mit Mehrheit beschlossen. Nachdem die Parität Teil der neuen Satzung sei, laufe die juristische Auseinandersetzung ins Leere.

Laut FAZ hatte sich der Vergleich abgezeichnet, nachdem das Landgericht Berlin vor einem Jahr Zweifel daran geäußert hatte, dass Köhler, der jetzt 57 Jahre alt ist, Ruhegeldbezüge vor Erreichen der Pensionsgrenze mit 63 Jahren geltend machen könne. Auch hatte das Gericht keine Rechtsgrundlage für die von der KBV von März bis August 2014 geleistete freiwillige Weiterzahlung von Köhlers Bezügen erkannt.

Gleiches galt für Schadenersatzansprüche Köhlers gegen die KBV sowie auf Erstattung seiner Prozesskosten über mehr als 50.000 Euro. In dem Streit ging es daneben um eine unrechtmäßige Nutzung seines Privatwagens als Dienstwagen, falsch berechnete Ruhestandsbezüge, fehlerhafte Entgelterhöhungen und einen ungerechtfertigten Mietkostenzuschuss. Selbst an den Prozess- und Gerichtskosten beteiligt sich Köhler nun.

Hinter sich lassen will die KBV auch den während der Köhler-Ära begründeten Immobilienskandal. Die gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank betriebene APO KG wurde ausgelöst. Die KBV ist damit seit 1. Dezember wieder Besitzerin ihrer beiden Immobilien in der Nähe des Berliner Tiergartens. Das der APO KG gehörende Gebäude des G-BA und ein unbebautes Grundstück konnten für 40,8 Millionen Euro gewinnbringend verkauft werden. Die Liquidierung des Unternehmens war Teil der Auflagen des Gesundheitsministeriums.

Nach dem Wegfall der Mieteinnahmen aus den Immobilien sei die Verwaltungsumlage wieder die wesentliche Einnahmequelle der KBV, sagte Dr. Gerhard Nordmann von der KV Westfalen-Lippe bei der erstmals öffentlichen Vorstellung des Haushalts. Der KBV-Haushalt 2018 hat ein Volumen von rund 72,4 Millionen Euro, knapp 2,8 Millionen davon für Investitionen. Geplant sei die Anschaffung von Medientechnik in Millionenhöhe. Die Umlage wurde auf 1,63 Promille der über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechneten ärztlichen Vergütungen festgesetzt.

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