Urkundenfälschung

Drei Jahre Haft für falschen Notarzt

, Uhr aktualisiert am 26.10.2015 15:28 Uhr

Ein falscher Notarzt ist in Paderborn zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht sprach den 33-Jährigen unter anderem der Urkundenfälschung für schuldig. Da er Venenzugänge ohne entsprechende Qualifikationen gelegt hatte, wurde er auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Zu Schaden war jedoch keiner der vier Patienten gekommen.

Vier Tage lang war der Bochumer im Frühjahr 2015 als Mediziner an der Rettungswache in Delbrück im Kreis Paderborn im Einsatz, bevor er aufflog und festgenommen wurde. Über eine Vermittlungsbörse war er an die verantwortungsvolle Tätigkeit gekommen. Er hatte laut Anklage eine falsche Approbationsurkunde eingereicht. Der leitende Arzt der Rettungswache schöpfte schließlich Verdacht und rief die Polizei.

Zu Prozessbeginn legte der Angeklagte zwar ein umfassendes Geständnis ab, gab sich aber überzeugt, die nötigen Fachkenntnisse mitzubringen. Nach Überzeugung des Gerichts handelte der Verurteilte aus Geltungssucht – und dies bereits zum wiederholten Mal: Vor Gericht hatte er eingestanden, zuvor schon jahrelang als Krankenpfleger tätig gewesen zu sein, ohne je eine Ausbildung abgeschlossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Bochum untersucht diese Tätigkeit noch. Auch war er zuvor für ähnliche Delikte bereits mehrfach verurteilt worden.

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