Arzneimittelskandal

Lunapharm klagt gegen ARD-Kontraste

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Berlin -

Seit Mitte Juli 2018 sorgte der Brandenburger Pharmahändler Lunapharm bundesweit für negative Schlagzeilen. Laut einem Bericht des ARD-Magazins Kontraste soll das Unternehmen mutmaßlich in Griechenland aus Kliniken gestohlene Arzneimittel weiterverkauft haben. Die zuständigen Aufsichtsbehörden verboten Lunapharm daraufhin den Handel, die Potsdamer Staatsanwaltschaft ermittelt. Das Unternehmen bestreitet die Vorwürfe – und zieht jetzt vor Gericht. Lunapharm hat vor dem Landgericht Berlin Unterlassungsklage gegen Kontraste eingereicht. Dem RBB ist ein solcher Vorgang bislang nicht bekannt, „von daher können wir uns auch nicht äußern", sagte ein Sprecher.

Die Klageschrift enthält 38 Zitate aus Kontraste-Berichten und Veröffentlichungen auf rbb24.de. Die Lunapharm-Anwälte verlangen von Kontraste, nicht mehr den Eindruck zu erwecken, Lunapharm habe wissentlich mit gestohlenen Arzneimitteln gehandelt oder zu behaupten, Lunapharm unterhalte Handelsbeziehungen zu einer Firma in Sofia. Den Streitwert beziffern die Anwälte der Hamburger Kanziel Nesselhauf auf 500.000 Euro.

Die Anwälte führen aus, dass Kontraste „knapp einhundert weitere Radio-,TV- und Onlinebeiträge veröffentlichen“ ließ, die teils kerngleiche und abweichende Vorwürfe enthalten hätten. Man behalte sich vor, in Bezug auf diese Veröffentlichungen weitere Ansprüche geltend zu machen. Bereits der erste „Kontraste“-Beitrag vom 12. Juli 2018 habe zu „zahlreichen Kündigungen von Kunden und somit zu massiven Umsatzeinbrüchen bei der Lunapharm“ geführt. Die weiteren Ausstrahlungen hätten diese Entwicklung fortgesetzt. Eine abschließende Beurteilung des infolge der rechtswidrigen Veröffentlichungen eingetretenen Schadens sei noch nicht möglich.

„Sämtliche angegriffenen Behauptungen, Eindrücke und Verdachte sind unwahr und rechtswidrig“, so die Änwälte: „Möge die Beklagte darlegen und gegebenenfalls beweisen, weshalb sie sich gleichwohl dazu entschieden hat, sie zu veröffentlichen.“ Gerichtliche Hilfe sei daher „dringend erforderlich“.

Die von den Anwälten aufgeführten Passagen „verletzen schwerwiegend das Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ von Lunapharm, argumentieren die Anwälte, sowie die Rechte der Mandantin aus ihrem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Es bedürfe keiner näheren Erörterung, „dass die von der Beklagten öffentlich erhobenen Vorwürfe potenziell existenzvernichtend sind“. Ob sich diese Wahrscheinlichkeit tatsächlich realisiere, könne derzeit gleichwohl noch nicht abschließend beurteilt werden.

In seinem Bericht vom 11. Oktober hatte Kontraste in einer Grafik Lunapharm ins Zentrum eines weitverzweigten europäischen kriminellen Netzwerkes gerückt. Kontraste zeigte auf, wie dubios die Vernetzungen von Lunapharm in ganz Europa sein sollen. Der Bericht bezog sich auf ein exklusives Dokument der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA), das belegen soll, wie verzweigt das internationale Geflecht um Lunapharm ist. Quer durch Europa sei ein verdächtiger illegaler Handel zu erkennen. Der Ursprung des Handels liege ein einer griechischen Apotheke, die bereits seit 2013 mit aus Krankenhäusern gestohlenen Arzneimitteln gehandelt haben soll.

In dieser Kontraste-Darstellung sah Lunapharms PR-Berater Klaus Kocks insbesondere die Grenzen der Verdachtsberichterstattung verletzt. Auf eine Millionenklage in dreistelliger Höhe muss sich auch die Brandenburger Landesregierung einstellen: Laut Kocks bereitet eine zweite Kanzlei eine Schadensersatzklage vor.

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