Stundenlohn

Viele Minijobs unter gesetzlichem Mindestlohn

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Düsseldorf/Berlin -

Brutto für netto ohne Abzüge – steuerfreie Minijobs locken viele Arbeitnehmer. Doch man sollte die angebotenen 450 Euro im Monat durch die verlangte Stundenzahl teilen: Oft kommt dabei ein Stundenlohn unter dem gesetzlichen Minimum heraus, heißt es in einer Studie.

Vielen Minijobbern in Deutschland wird der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn vorenthalten. Dies geht aus einer nun veröffentlichten Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor. Demnach bekam 2015 knapp die Hälfte dieser geringfügig Beschäftigten weniger als 8,50 Euro brutto die Stunde, die Arbeitgeber damals mindestens zahlen mussten. Jeder Fünfte erhielt nicht einmal 5,50 Euro. Der Mindestlohn gilt seit Januar 2015. Inzwischen wurde er auf 8,84 Euro erhöht.

Ein Sprecher der Minijob-Zentrale appellierte an die Arbeitgeber, die gesetzlichen Vorgaben einschließlich des Mindestlohns einzuhalten: „Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsgeld gelten auch für Minijobber“, sagte er. Auch die Arbeitnehmer sollten sich besser über ihre Rechte informieren. Über die Studie hatte zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

Es habe offensichtlich „zahlreiche Verstöße von Arbeitgebern“ gegeben, heißt es darin. Im Ergebnis habe sich die Lohnsituation für Minijobber nur „partiell verbessert“: 2014 vor dem Mindestlohn hätten etwa 60 Prozent der erfassten Minijobber weniger als 8,50 Euro verdient, 2015 nach der Rechtsänderung sank der Anteil nur leicht auf etwa die Hälfte.

Grundlage waren Daten von mehreren tausend Minijobbern, die die Bundesanstalt für Arbeit 2015 erhoben hatte. Neuere Zahlen liegen laut WSI noch nicht vor. „Bei der Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns gibt es nach wie vor erhebliche Lücken“, resümieren die Forscher. Die Autoren fordern als Konsequenz mehr staatliche Kontrollen: „Dieses Ergebnis signalisiert, dass es offensichtlich nicht ausreicht, Mindestlöhne per Gesetz vorzuschreiben“, heißt es in der Studie. Nötig sei eine „wirksame Kontrolle“.

Die WSI-Forscher hatten sich auf Menschen konzentriert, für die der Minijob den Haupterwerb darstellte. Berufe wie Friseur oder Zeitungszusteller, in denen der Mindestlohn im Übergang legal unterschritten werden durfte, wurden bei der Auswertung bereits herausgerechnet, heißt es in der Mitteilung.

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