CBD-Produkte: „Eigentlich müssten die Behörden durchgreifen“ Tobias Lau, 22.11.2019 10:27 Uhr
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Aufklärung gegen Goldgräber: VCA-Vorstand Markus Fischer rät Apotheken, nicht aus Gewinngründen auf jeden CBD-Trend aufzuspringen. Foto: Markus Fischer
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Fischer hat im Sommer mit sechs Kollegen den Verband Cannabis versorgender Apotheken (VCA) gegründet, deren Vorstand er gemeinsam mit der Hannoveraner Apothekerin Astrid Staffeldt bildet. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Dabei geht es nicht nur darum, die Interessen der Apothekerschaft bei dem Thema gegenüber Politik und Wirtschaft zu vertreten. Foto: Aphria
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Auch für andere Apotheken will der VCA eine Anlaufstation für rechtliche und pharmazeutische Fragen sein. Foto: Science Foto Library
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Und Aufklärungsbedarf herrscht wahrlich noch. So verweist Fischer darauf, dass es bei CBD-Produkten nicht wie kolportiert einen rechtlichen Gaubereich gibt, sondern CBD als Nahrungsergänzungsmittel schlicht nicht verkehrsfähig ist. Foto: Pixabay
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Dennoch finden sich viele mit CBD beworbene Produkte nach wie vor in zahlreichen Drogerien und sogar Supermärkten. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Weltweit boomt das Geschäft mit CBD-Produkten in den letzten Jahren – zumindest in Deutschland bewegen sich viele Anbieter auf dünnem Eis. Foto: Ben & Jerry's
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Jenseits von Europa steigen mittlerweile auch große Konzerne wie das Brauerei-Unternehmen Anheuser in das Geschäft ein. Foto: My420Tours
Berlin - Der Markt für Cannabis-Produkte wächst und wächst. Man könnte aber auch sagen, er wuchert: Denn vor allem beim Thema Cannabidiol (CBD) herrscht nach wie vor vielerorts Unsicherheit und Uneinigkeit bezüglich der Rechtslage. Apotheker, die sich nicht intensiv mit dem Thema befassen, bleiben da oft ratlos zurück: Darf ich CBD-Zubereitungen ohne Rezept abgeben? Warum stehen CBD-Öle in vielen Drogerien, sind aber beim Großhändler nie verfügbar? Ist CBD ein Arznei- oder ein Nahrungsergänzungsmittel (NEM)? Markus Fischer, Gründungsmitglied und Vorstandsvorsitzender des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), beklagt den bisher inkonsistenten Umgang mit CBD und hat einen rigorosen Ratschlag an seine Kollegen.
„Cannabidiol-Produkte sind gerade das Gold der Branche“, sagt Fischer und meint das nicht nur positiv. Denn Gold lockt immer auch Goldgräber an, die oft mit zweifelhaften Methoden arbeiten. „Das Dilemma ist, dass solche Goldgräber gerade versuchen, CBD als NEM für viel Geld zu verkaufen. Da wird gerade viel Schindluder getrieben, was leider den edlen Einsatz in der Medizin zunichte macht.“ Auch wenn sich weiter hartnäckig die Ansicht halte, dass es einen Graubereich gebe oder CBD vollkommen frei verkäuflich sei: Die Rechtslage sei eindeutig, sagt Fischer.
Als Arzneimittel ist CBD verkehrsfähig – steht aber in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und darf deshalb nur auf Rezept abgegeben werden. Außerhalb der rein medizinischen Anwendung ist die Rechtslage Fischer zufolge aber ebenso eindeutig: „CBD ist als NEM nicht verkehrsfähig – da gibt es keine zwei Meinungen“, so der Inhaber der Inhaber dreier Apotheken in Bochum und Oberhausen. „Deshalb wundert es mich, dass dieser Markt noch so funktioniert und die Behörden da nichts machen.“
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die europäische Novel-Food-Verordnung. Anfang 2019 hatte die EU-Kommission Cannabinoide in den Katalog der Novel Foods aufgenommen, da auf europäischen Märkten immer mehr Produkte auftauchten, die CBD enthalten. Ein Erzeugnis unterliegt dann der Novel-Food-Verordnung und braucht eine gesonderte Zulassung, wenn es vor dem Stichtag 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr in der EU verwendet wurde. Eine Zulassung von CBD als neuartiges Lebensmittel ist aber bisher nicht erfolgt. Das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das hierzulande für die Umsetzung der Novel-Food-Verordnung überwacht, stuft derartige Produkte deshalb als nicht verkehrsfähig ein.
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