Präsenzpflicht

Pharmazieräte gegen PTA-Vertretung

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Berlin -

Die Pharmazieräte sind dagegen, dass PTA auch ohne Apotheker arbeiten dürfen. Eine Vertretungsbefugnis lehne man ab, heißt es im Protokoll zur Jahrestagung de Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD).

Die Pharmazieräte hatten Mitte September in Osnabrück getagt, ein Thema war dabei auch die Kompetenzverteilung in der Apotheke. Hans-Georg Will, Ministerialrat im Bundesgesundheitsministerium (BMG), berichtete von den Plänen, die Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe – so wie im Koalitionsvertrag vereinbart – neu zu justieren. „Gibt es zukünftig moderat erweiterte Befugnisse?“, fragen die Pharmazieräte mit Blick auf die Apotheker.

Auch das Berufsbild der PTA und die Ausbildung sollen neu strukturiert werden. Dazu heißt es von den Pharmazieräten einschränkend: „Eine von PTA-Seite immer wieder geforderte Vertretungsbefugnis der PTA, auch stundenweise, lehnt die APD ab.“ Laut dem Vorsitzenden Christian Bauer würde eine Lockerung des gesamte System gefährden, denn im Extremfall wären Ausgabestellen denkbar, in denen PTA für große Versandapotheken aus dem Ausland den Betrieb sicherstellten.

Die Berufsvertretung der PTA fordert seit Jahren mehr Kompetenzen und sieht die Apotheker als „Hemmschuh“: „Sie befürchten, dass ihre Position durch eine Aufwertung des PTA-Berufs geschwächt werden könnte“, sagte Sabin Pfeiffer, Vorsitzende des Bundesverbands PTA (BVpta) und mahnte: „Wird der Beruf nicht attraktiver, werden PTA-Schulen in fünf bis zehn Jahren jeden Bewerber nehmen. Das Ausbildungsniveau wird extrem sinken. Ich weiß nicht, ob die Apotheken dann noch ihrem Versorgungsauftrag gerecht werden können.“

Die Sorge vor dem „Apotheker light“ sei unbegründet. „Mit der Aufwertung des Berufes stützen wir die Apotheker sogar und halten ihnen den Rücken frei. Sie können sich dann intensiv der pharmazeutischen Betreuung oder dem Medikationsmanagement widmen.“

Apothekeninhaber sind laut Apothekengesetz und Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zur persönlichen Leitung der Apotheke verpflichtet. Im Jahr dürfen sie sich maximal drei Monate von einem anderen Apotheker vertreten lassen. Auch längere Auszeiten sind möglich, wenn „ein in der Person des Apothekenleiters liegender wichtiger Grund“ vorliegt und die zuständige Behörde dies zulässt.

Alternativ kann sich ein Apothekenleiter von einem Apothekerassistenten oder einem Pharmazieingenieur vertreten lassen. Allerdings ist das für maximal vier Wochen im Jahr möglich. In diesem Fall gilt eine Anzeigepflicht. Voraussetzung ist außerdem, dass der Apothekerassistent oder Pharmazieingenieur für die Vertretung geeignet ist und im Vorjahr mindestens sechs Monate hauptberuflich in einer Apotheke beschäftigt war.

Bei Filialleitern schaut die Aufsicht regelmäßig in den Arbeitsvertrag: Meist wird eine tarifliche Vollzeitstelle vorausgesetzt, aktuell also 40 Wochenstunden. Wenn lange Öffnungszeiten aufgrund der Arbeitsverträge des Filialleiters und anderer Approbierter möglicherweise nicht abgedeckt werden können, kann die Aufsicht auch einen konkreten Personaleinsatzplan anfordern.

Die Pharmazieräte kennen in puncto Präsenzpflicht kein pardon: Apotheken müssen persönlich von einem Approbierten geleitet werden; im laufenden Betrieb müsse immer ein Approbierter anwesend sein, sagte Pharmazierat Christian Bauer. Ausnahmen wie Mittagspause, Arztbesuch oder Kitaausfall lässt er nicht gelten: Wird eine Apotheke ohne den leitenden Pharmazeuten erwischt, schließt er sie. Für den Apotheker kann es teuer werden.

Im vergangenen Jahr hatten die Pharmazieräte auch das Thema Filialleitung auf die Agenda genommen: Adhoc darf demnach kein Approbierter zum Leiter ernannt werden. Wurde der entsprechende Pharmazeut nicht angemeldet, muss die Apotheke geschlossen werden, so die Marschrichtung der APD.

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