Rx-Boni-Verbot beschlossen

Kabinett stimmt Spahns Apothekengesetz zu

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Berlin -

Das Bundeskabinett hat soeben das Apothekenstärkungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die dazugehörige Verordnung beschlossen: Damit erhalten die Apotheken künftig 215 Millionen Euro für zusätzliche Dienstleistungen und Notdienste sowie die BtM-Dokumentation. Außerdem soll laut Spahn für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten – unabhängig davon, ob diese über eine Apotheke vor Ort oder eine EU-Versandapotheke bezogen werden.

Spahn kommentierte den Beschluss wie folgt: „Die Apotheke vor Ort ist für viele Menschen ein Stück Heimat – und eine wichtige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Darum erhalten Apothekerinnen und Apotheker künftig mehr Geld für neue Dienstleistungen. Wir sorgen für einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken. Künftig gilt der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel bei der Abgabe an gesetzlich Versicherte. So sichern wir die Arzneimittelversorgung in der Stadt und auf dem Land.“

Laut Mitteilung des BMG gilt damit für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel – unabhängig davon, ob sie diese in der Vor-Ort-Apotheke oder über eine EU-Versandapotheke beziehen. „Versandapotheken dürfen gesetzlich Versicherten keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren“, so das BMG. Apotheker erhielten für zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen extra Geld. Beispiele hierfür seien eine intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung. Hierfür würden durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung 150 Millionen Euro netto zur Verfügung gestellt.

Ärzte könnten zum Beispiel schwer chronisch kranken Patienten, die immer die gleiche Medikation benötigen, ein speziell gekennzeichnetes Rezept ausstellen. Auf dieses Rezept könnten Apotheker dann bis zu drei weitere Male das Arzneimittel abgeben. Das entlaste Versicherte und Arztpraxen, so das BMG.

Damit sich noch mehr Menschen gegen Grippe impfen ließen, bekommen Apotheker die Möglichkeit, im Rahmen von regionalen Modellvorhaben Erwachsene gegen Grippe zu impfen. Sie würden vorher dafür von Ärzten geschult.

Um den Apothekerberuf weiterzuentwickeln, werden laut BMG zwei Verordnungen überarbeitet: In der Apothekenbetriebsordnung wird unter anderem der Botendienst der Vor-Ort-Apotheke gestärkt. Er soll nicht mehr nur auf den Einzelfall begrenzt, sondern grundsätzlich auf Kundenwunsch zulässig sein. In der Arzneimittelpreisverordnung werden der Festzuschlag für Notdienste (insgesamt 50 Millionen Euro) und der Betrag, den Apotheken für die Abgabe von Betäubungsmitteln erhalten (15 Millionen Euro), erhöht. „Die Erhöhung der Notdienst-Vergütung stärkt die Vor-Ort-Apotheken insbesondere in Regionen, in denen es nicht so viele Apotheken gibt“, so das BMG. Das Gesetz und die Verordnung sollen Anfang 2020 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf ist laut BMG im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Mit der Zustimmung des Bundeskabinett geht ein mehrjähriger Prozess zu Ende. Am 19. Oktober 2016 hatte der EuGH die Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versandapotheken aufgehoben. Seitdem wurde kontrovers über eine politische Antwort auf das Urteil diskutiert. Zunächst scheiterte der Versuch von Ex-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, ein Rx-Vresandverbot durchzusetzen, am Widerstand der SPD. Der Gesetzentwurf von Span sieht jetzt ein Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich im Sozialgesetzbuch V (SBG V) vor. Auch hiergegen git es in der SPD erhebliche rechtlich Bedenken. Trotzdem stimmten die SPD- geführten Ministerien dem Entwurf zu. Spahn hatte bereits zuvor zugesagt, das Apothekenstärkungsgesetz der EU-Kommission vorzulegen.

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