Rote-Hand-Brief

Valproat: Programm zur Schwangerschaftsverhütung

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Berlin -

In einem aktuellen Rote-Hand-Brief informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) über wichtige neue Gegenanzeigen, verschärfte Warnhinweise und Maßnahmen zur Vermeidung einer Valproat-Exposition während der Schwangerschaft und bei Frauen im gebärfähigem Alter.

Valproat ist sowohl bei alleiniger Gabe als auch bei Gabe in Kombination mit anderen Arzneimitteln mit einem dosisabhängigen Risiko für Anomalien des Neugeborenen assoziiert. Die Daten legen nahe, dass bei Einnahme von Valproat zur Behandlung von Epilepsie zusammen mit anderen Arzneimitteln ein höheres Risiko für Anomalien des Neugeborenen besteht, als wenn Valproat alleine eingenommen wird. In diesem Zusammenhang wird das Schwangerschaftsverhütungsprogramm eingeführt, um das Risiko von Missbildungen und Entwicklungsstörungen bei Neugeborenen, die im Mutterleib Valproat ausgesetzt sind, zu minimieren.

Angewendet werden soll Valproat bei Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter nur dann, wenn andere Behandlungen nicht wirksam sind oder nicht vertragen werden. Bei Kindern, die im Mutterleib Valproat ausgesetzt waren, besteht ein hohes Risiko für schwerwiegende Entwicklungsstörungen (in bis zu 30 bis 40 Prozent der Fälle) und angeborene Missbildungen (in ungefähr 10 Prozent der Fälle).

Während der Schwangerschaft und für Frauen im gebärfähigen Alter gelten neue Gegenanzeigen: Bei Epilepsie und bipolaren Störungen ist Valproat während der Schwangerschaft kontraindiziert, es sei denn, es stehen keine geeigneten alternativen Behandlungen zur Verfügung. Ebenso ist der Wirkstoff bei Frauen im gebärfähigen Alter kontraindiziert, es sei denn, die Bedingungen des Schwangerschaftsverhütungsprogramms werden eingehalten. Die Migräneprophylaxe ist in Deutschland kein zugelassenes Anwendungsgebiet für den Wirkstoff, aber er ist verordnungsfähig entsprechend der Arzneimittel-Richtlinie. Auch hier ist Valproat während der Schwangerschaft kontraindiziert. Das gilt grundsätzlich auch für Frauen im gebärfähigen Alter, es sei denn, die Bedingungen des Schwangerschaftsverhütungsprogramms werden eingehalten. Bei Frauen im gebärfähigen Alter, die zurzeit Valproat anwenden, muss die Behandlung gegebenenfalls erneut beurteilt werden, um zu entscheiden, ob die Bedingungen des Schwangerschaftsverhütungsprogramms eingehalten werden.

Das Schwangerschaftsverhütungsprogramm regelt, was der verordnende Arzt sicherstellen muss, um Valproat verordnen zu können. Dazu gehört, dass die jeweils individuellen Umstände der Patientin berücksichtigt werden müssen, wobei sie in diesen Prozess mit einzubinden ist, um ihre Mitwirkung sicherzustellen. Therapieoptionen sollten besprochen werden und es muss gewährleistet sein, dass sie sich der Risiken bewusst ist und die Maßnahmen verstanden hat, die zur Minimierung der Risiken erforderlich sind. Ebenso müssen alle Patientinnen hinsichtlich ihrer Gebärfähigkeit eingeschätzt werden.

Die Patientin muss die Risiken hinsichtlich angeborener Missbildungen und neurologischer Entwicklungsstörungen verstanden und bestätigt haben, einschließlich des Ausmaßes dieser Risiken für Kinder, die im Mutterleib Valproat ausgesetzt sind. Sie muss die Notwendigkeit verstehen, sich vor Beginn und (soweit erforderlich) während der Behandlung Schwangerschaftstests zu unterziehen. Dazu kommt, dass sich die Patientin bezüglich Empfängnisverhütung gegebenenfalls beraten lässt und sie in der Lage ist, während der gesamten Dauer der Behandlung mit Valproat ununterbrochen zuverlässige Verhütungsmethoden anzuwenden.

Die Patientin muss sich einer regelmäßigen (mindestens jährlichen) Überprüfung der Behandlung unterziehen, die von einem in der Behandlung von Epilepsie oder bipolaren Störungen erfahrenen Spezialisten durchzuführen ist. Ebenso muss sie die Notwendigkeit verstehen, ihren Arzt aufzusuchen, sobald sie eine Schwangerschaft plant, um eine rechtzeitige Diskussion und Umstellung auf alternative Behandlungsoptionen, noch vor der Empfängnis und vor Beendigung der Empfängnisverhütung, sicherzustellen. Im Falle einer Schwangerschaft muss unverzüglich der behandelnde Arzt aufgesucht werden. Die Patientin muss den Leitfaden für Patienten erhalten haben und bestätigen, dass sie die Gefahren und erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung von Valproat verstanden hat (jährlich auszufüllendes Formular zur Bestätigung der Risikoaufklärung). Diese Bedingungen treffen auch auf Frauen zu, die zurzeit nicht sexuell aktiv sind, es sei denn, dem verordnenden Arzt liegen triftige Gründe vor, die eine mögliche Schwangerschaft ausschließen.

Um medizinischem Fachpersonal und Patienten/Betreuungspersonen dabei zu helfen, eine Valproat-Exposition während der Schwangerschaft zu vermeiden und über die Risiken von Valproat und die Anwendungsbedingungen zu informieren, steht folgendes Schulungsmaterial zur Verfügung: eine Patientenkarte, ein Leitfaden für Patienten, ein jährlich auszufüllendes Formular zur Bestätigung der Risikoaufklärung sowie ein Leitfaden für verordnende Ärzte, Apotheker und anderes medizinisches Fachpersonal, das an der Betreuung von Frauen im gebärfähigen Alter, die Valproat anwenden, beteiligt ist. Das Schulungsmaterial zu Valproat ist unter anderem auf der Website des BfArM zu finden.

Im Jahr 2014 wurden die Warnhinweise und Anwendungseinschränkungen von valproathaltigen Arzneimitteln bei Frauen und Mädchen verschärft, um das Risiko von Missbildungen und Entwicklungsstörungen bei Neugeborenen, die im Mutterleib Valproat ausgesetzt sind, zu minimieren.

Die Sicherheitsexperten der EMA, der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC), haben jetzt die Auswirkung dieser Maßnahmen bewertet, nachdem Bedenken vorgebracht wurden, dass die Maßnahmen hinsichtlich der Aufklärung und angemessenen Verringerung der Anwendung von Valproat während der Schwangerschaft nicht ausreichend effektiv sind. Der PRAC befand, dass diese Bedenken begründet sind, und hat daher neue Maßnahmen eingeführt.

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