BGH-Urteil

Buse: Ein Bonbon in Ehren...

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Berlin -

Die deutschen Versandapotheken fühlen sich nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) massiv diskriminiert: Die Konkurrenz aus dem EU-Ausland dürfe weiter Zugaben und Boni bieten. „Wir hier nicht“, empört sich Christian Buse, Vorsitzender des Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA).

Alle deutschen Bürger schätzten es, bei der Einlösung von Rezepten in der Apotheke ein Päckchen Taschentücher oder Halspastillen dazu zu erhalten. Das habe der BGH mit seinem neuen Urteil nun verboten. „Er möchte den Wettbewerb zwischen Apotheken verhindern: Die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten sei strikt einzuhalten.“

„Mit seinem Urteil zementiert der BGH die sogenannte Inländerdiskriminierung“, so Buse. „Unternehmen im EU-Ausland ist erlaubt, was deutschen Apotheken verboten ist: Sie dürfen Kunden mit kleinen Zugaben und Boni binden.“

Buse fordert, dass die Politik endlich wettbewerbliche Elemente zulassen soll. Wettbewerb sei in dieser Branche wie bei jeder anderen auch eine Triebfeder für Innovationen. „Hier wird eine rückwärtsgewandte Politik betrieben, denn wettbewerbliche Elemente sind der Versorgungsqualität zuträglich. Auch die Digitalisierung würde hierdurch angetrieben werden. Die Politik sollte nicht noch länger zögern und einen regulierten Wettbewerb endlich zulassen. Wir agieren in einem Wirtschaftsraum mit EU-Apotheken, rein nationales Denken blockiert die europäische Idee“, so Buse.

Der BVDA hatte schon vor einiger Zeit eine Höchstpreisverordnung als Alternative zur heutigen Festpreissystematik auf den Tisch gelegt. Die Arzneimittelpreise sollen nach oben hin gedeckelt sein und nach unten in einem Korridor verlaufen: „Das heißt, die Lutschbonbons sind weiter erlaubt, doch die Zugaben dürfen nicht ins Unvertretbare steigen. Gleichzeitig würden Verbraucher vor überzogenen Preisen geschützt.“

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