Versicherung

Rechtsschutz für PTA – sinnvoll?

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Berlin -

In der Apotheke können Fehler teuer werden. Wie im Fall der PTA, die versehentlich Clozapin statt Clopidogrel bestellte. Sie sah sich vor Gericht wieder und stand vor der Wahl, 500 Euro Strafe zu zahlen – oder den Prozess weiterzuführen und schlimmstenfalls noch ein teures Gutachten zahlen zu müssen. Gegen solche Fälle würde man sich gern absichern. Doch was ist sinnvoll?

„Jeder sollte eine Haftpflichtversicherung besitzen, in der ein passiver Strafrechtschutz enthalten ist“, sagt der Berliner Versicherungsmakler Michael Jeinsen. Dieser hilft, Kläger mit nicht gerechtfertigten Schadensansprüchen abzuweisen. Denn zur Aufgabe der Haftpflicht sollte es stets auch gehören, den Vorwurf einer Straftat – aus einer Arzeimittelverwechselung kann schnell eine Körperverletzung werden – als ungerechtfertigt zu beweisen. Haftpflichtpolicen mit passivem Strafrechtsschutz übernehmen dann die Anwalts- und Gerichtskosten. Sie kommen gegebenenfalls auch für Sachverständigenkosten auf.

Die Haftpflichtversicherung deckt lediglich die Abwehr nicht rechtmäßiger Ansprüche ab; eigene Forderungen können damit nicht verfolgt werden. Dafür braucht es eine Rechtsschutzversicherung. „Den Privat-Rechtsschutz würde ich als 'Kategorie-2-Versicherung' bezeichnen – allein muss man ihn nicht zwingend haben. Aber wer Kinder hat oder regelmäßig am Straßenverkehr teilnimmt, sollte zumindest Familienrecht oder Verkehrsrecht absichern“, so Jeinsen. Bei jungen Menschen, die weder Familie noch Wohneigentum haben, koste die Versicherung je nach Inhalten zwischen 150 und 230 Euro im Jahr.

Im Arbeitsumfeld hilft ein privater Berufsrechtsschutz nicht immer: Bei Problemen im Job würde die Rechtsschutzversicherung bei arbeitsrechtlichen Themen greifen. „Wenn die Ursache jedoch eine dienstliche Anweisung war, wie zum Beispiel bei fehlerhaften Rezepturen oder Defekturen, die zu Schäden bei Dritten führen könnten, ist in aller Regel der Inhaber in der Verantwortung“, erklärt Jeinsen.

Das gilt auch für die Haftpflichtversicherung: Wenn eine PTA in der Apotheke aus Unachtsamkeit etwas kaputt macht, wäre die private Haftpflicht dafür in die Pflicht zu nehmen. Es sei denn, der Apotheker hat auch sogenannte Eigenschäden durch Mitarbeiter in seiner Apothekenpolice mitversichert, so Jeinsen. „Denn immer wenn etwas auf Anweisung Ihres Chefs passiert oder weil das in der Apotheke so gemacht wird, greift die Versicherung des Apothekeninhabers.“

Deshalb benötigt Jeinsen zufolge vor allem der Apothekeninhaber die entsprechenden Versicherungen: Dazu gehören eine Betriebshaftpflicht mit passivem Strafrechtsschutz und eine Inhalts- sowie Firmenrechtsschutzversicherung, die auch dienstliche Fehler seiner Mitarbeiter abdeckt.

Wird ein Mitarbeiter in dienstlicher Angelegenheit juristisch angegangen, hilft eine Betriebshaftpflicht mit passivem Strafrechtsschutz. Die deckt Klagen aufgrund eines Straftatbestands ab, etwa eine Körperverletzung. „Und darum geht es in Apotheken häufig: Körperverletzungsbehauptung wegen einer falschen Abgabe oder Betrugsvorwurf bei Retax“, erklärt Jeinsen. Letztlich hänge es aber immer vom Einzelfall ab: „Ob eine Handlung schuldhaft ist oder nicht, entscheidet am Ende der Richter.“ Der Apothekenleiter müsse seine Versicherungen so abschließen, dass sie auch im Schuldfall für den Schaden aufkämen.

Geht es um den Vorwurf einer Straftat, warten Rechtsschutzversicherungen immer das Urteil ab. Wird der Beklagte freigesprochen, zahlt die Versicherung die Rechtsstreitkosten zurück. „Im Apothekenbereich kommt es leider wegen Medikamentenverwechselung oder Abrechnungsstreits recht häufig zu solchen Verfahren.“ Bei Verurteilung dagegen müsse immer der Betroffene selbst zahlen. „Deshalb sollten Haftpflicht- und Rechtsschutzfragen eigentlich immer Chefsache sein“, sagt Jeinsen.

Bei der Haftpflicht kommt es dabei auf die Höhe der versicherten Summe an. Jeinsen empfiehlt eine Summe von zehn Millionen Euro. In Sachen Rechtsschutz sollten Apotheker auf eine spezialisierte Versicherung setzen: „Man braucht meist Fachanwälte für Apothekenrecht. Und die nehmen oft einen deutlich höheren Stundenlohn, als eine normale Rechtsschutzversicherung abdeckt.“

Für Unternehmer empfiehlt Jeinsen eine Vollrechtsschutzversicherung. „Während man privat noch sagen kann, ich habe kein Auto und vermiete keine Räume, also brauche ich so etwas auch nicht zu versichern, geht das bei einer Apotheke kaum.“ Man könne Fehler bei der Abgabe, Unfälle beim Liefern, Ärger mit dem Vermieter oder technische Schäden etwa wegen eines Computervirus nie ausschließen. „Da einfach alles passieren kann, sollte auch alles versichert sein“, sagt Jeinsen. Angestellten rät er, das Gespräch mit dem Chef und den Kollegen zu suchen: Jeder sollte wissen, wie er und die Apotheke versichert sind.

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