Ersatzkassen

Neue Teststreifenverträge

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Berlin -

Pünktlich zum Jahreswechsel sind die neuen Blutzuckerteststreifenverträge zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Ersatzkassenverband VDEK gestartet. Für die Barmer gilt die separate Vereinbarung weiter.

Bereits Anfang 2017 veränderte sich so einiges auf dem Markt: Die Ersatzkassen schlossen Verträge mit Herstellern und zahlten seitdem Apotheken, die die Rabattprodukte abgaben, 50 Cent pro Packung zuzüglich Umsatzsteuer. Eine Wechselprämie wurde ausgelobt, wenn die Apotheken ihre Kunden mit den teuren Teststreifen der Preisgruppe A auf ein günstigeres rabattiertes Präparat der Preisgruppe B umstellten.

Einen weiteren Anreiz sollte eine Abgabequote bringen: Bei der Abgabe von Teststreifen mussten Apotheken 55 Prozent aus der preisgünstigen Gruppe B auswählen; erfüllten sie die Vorgabe nicht, mussten sie mit einem Malus von 2,95 Euro rechnen. Dabei durften auch namentliche Verordnungen ausgetauscht werden. Nur das Aut-idem-Kreuz sicherte die namentliche Verordnung und die Kostenübernahme der Krankenkasse bei Produkten der Preisgruppe A.

Da dieses Vorgehen offenbar für deutliche Einsparungen im Teststreifensektor der Krankenkassen gesorgt hat, wird das Modell nun aufgefrischt. Es obliegt nun wieder einmal den Apotheken, ihre Kundschaft behutsam auf die Neuerungen vorzubereiten und umzustellen, wenn sie kein Malus hinnehmen möchten. Zusätzlich wurde jetzt eine dritte Gruppe PG1 eingeführt, die noch einmal 2 Euro preiswerter ist. Die bisherigen Gruppen heißen jetzt entsprechend PG2 und PG3.

Neue Vertragspartner für den VDEK kommen hinzu, alte werden abgelöst: Johnson & Johnson hat zwei Teststreifensorten verloren, da One Touch Select und One Touch Verio nicht mehr im neuen Vertrag enthalten sind, die neueren One Touch Ultra plus sind dafür nachgerückt. Auch Aktivmed hat die Gluco Check excellent nicht mehr untergebracht, dafür aber die Gluco Check Gold. So viel Erfolg hatten Abbott Diabetes care und Aristo nicht: Freestyle und Gluco Test sind nicht mehr vertreten, dafür liest man nun Namen wie Ypsomed, Med Trust, Berlin Chemie, Empera und Beurer.

Welche drei Sondernummern sind nun für die Praxis wichtig? Meist schreiben die Ärzte Produkte einer bestimmten Firma ohne Aut-idem-Kreuz auf, wodurch diese durch die Sondernummer 02567573 von der Quote ausgenommen wären. Ist dies jedoch der Fall, so sollte diese dringend auf der Verschreibung vermerkt werden, damit die so von der Regelung ausgenommenen Packungen im richtigen Abrechnungstopf landen. Es gilt nämlich auch weiterhin die Abgabequote von 55 Prozent für Teststreifen in Preisgruppe B.

Die 50 Cent pro Rabattpackung mit 50 beziehungsweise 51 Teststreifen – die sich allerdings leider immer noch nicht in der Software abbilden lassen – werden mit der Nummer 09999637 abgerechnet.

Die Sonder-PZN 06460719 ist insofern etwas Besonderes, weil sie einmal bei den Ersatzkassen für 15 Euro Neugerätekosten stand und nun bei Ersatzkassen und Barmer gleichermaßen für 20 Euro Umstellungsprämie genutzt wird. Diese erhalten die Apotheken, wenn sie einen Patienten von Teststreifen der Preisgruppe A auf B umstellen als Beratungsvergütung maximal einmal alle zwei Jahre.

Weiterhin nicht anwendbar ist die Sonder- PZN für pharmazeutische Bedenken, wenn die Umstellung auf rabattierte Teststreifen dem Kunden nicht vermittelbar erscheint. Diese Packungen zählen dann zu den 45 Prozent, die die Apotheken aus den teureren Preisgruppen abgeben dürfen, ohne den Malus von 2,95. Euro pro Packung in Kauf nehmen zu müssen.

Der DAV zeigt sich mit den Neuerungen zufrieden, und auch die Vertreter der Ersatzkassen sind zuversichtlich, dass beide Seiten vom verbesserten Vertrag profitieren werden. Die Barmer ist nach wie vor nicht an den Verträgen beteiligt, sondern hat seit einem Jahr eine eigene Vereinbarung mit dem DAV.

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