Lieferengpässe und Rechenfehler

Cannabisrezepturen: Kassen retaxieren wild drauf los

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Berlin -

Christoph Matenaer kann die aktuelle Retaxation seiner Cannabis-Verordnung nicht nachvollziehen: Vergangenes Jahr konnte er einen Patienten aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht mit der Sorte Penelope versorgen. Er dokumentierte fortlaufend alle wichtigen Punkte – und wird nun dennoch zur Kasse gebeten. Der Grund: Das BtM-Rezept wurde nicht fristgerecht beliefert. Mandy Miersch kann ebenfalls ein Lied von Cannabis-Retax singen. Der Grund bei ihr: Das Abrechenzentrum sieht die von ihr taxierte Menge an Wirkstoff als zu hoch an, dabei ist diese auf dem eingereichten Rezept – schwarz auf gelb – vermerkt. Sie griff zu einer ungewöhnlichen Gegenmaßnahme.

Matenaer leitet die Kronen-Apotheke in Bocholt und rechnete schon bei der erstmaligen Verordnung der Blüte Penelope mit Problemen. Ihm war bewusst, dass er das BtM-Rezept nicht binnen sieben Tagen beliefern konnte. „Ich bin im Kontrahierungszwang, das bedeutet, ich muss unabhängig von der aktuellen Lieferfähigkeit bestellen.“ Dieser Vorgehensweise ist gesetzlich festgehalten: In der Apothekenbetriebsordnung ist von der vorbehaltslosen Bereithaltungs- und Abgabepflicht bezüglich aller in Deutschland zugelassenen Arzneimittel die Rede.

„Da BtM-Rezepte immer erst nach der Belieferung bedruckt werden, blieb die Verordnung zunächst mit Vermerk bei uns in der Apotheke liegen. Natürlich länger als sieben Tage – die Sorte Penelope war ein Dreivierteljahr nicht lieferbar.“ Vorrausschauend informierte der Apotheker sich regelmäßig über die Aktualität der Therapie beim verschreibenden Arzt. Weitere Rezepte folgten. Auch diese konnten vorerst nicht beliefert werden. Der Apotheker dokumentierte dies und darüber hinaus auch seine Rücksprache mit dem Arzt. „Das Rezept lag bei uns fristgerecht vor, ich habe fristgerecht bestellt, ich habe formell alles richtig gemacht. Die Retaxierung, die dann folgte, ist nicht rechtens.“

Mittlerweile liegen Matenaer fünf Retaxationen vor – alle aufgrund angeblich abgelaufener Rezepte. „Insgesamt handelt es sich um einen Betrag von rund 2000 Euro, es wurde jeweils auf 0 retaxiert. Auf dem Geld bleibe ich vorerst sitzen.“ Beträge in dieser Größenordnung stellen insbesondere für kleine Apotheken eine Herausforderung dar – das Geld fehlt zunächst. „Wenn die benötigte Cannabissorte nicht lieferbar ist, bleibt mir nichts anderes übrig als abzuwarten.“ Bei allen folgenden Verordnungen verfuhr der Apotheker auf gleiche Weise – der Arzt war stets im Bilde. Eine Umstellung auf eine andere Sorte wäre zwar möglich gewesen, war aus ärztlicher Sicht aber nicht erwünscht. „Penelope gehört zu den ausgeglichenen Sorten, das heißt der Anteil an THC und CBD ist ähnlich. Diese Sorte wurde gut vom Patienten vertragen“, erklärt Matenaer.

Er legt jetzt Widerspruch gegen die Retaxierung ein – hierfür hat er zwei Monate Zeit. Die Krankenkassen haben bis zu zwei Jahre Zeit, um eine Abrechnung zu prüfen. „Die Aufwendungen zur Bearbeitung entlohnt mir niemand“, ärgert sich Matenaer, denn der Widerspruch nimmt Zeit in Anspruch. Er ist nun in der Beweispflicht: Der Lieferengpass muss belegt werden. Doch das reicht der Krankenkasse in diesem Fall nicht aus. „Heute habe ich Post bekommen, dass ich mir doch vom verschreibenden Arzt bestätigen lassen soll, dass die Therapie die ganze Zeit über aktuell war und es auch noch ist.“ Nun fertigt der Arzt auf Anfrage des Apothekers ein formloses Schreiben darüber an, dass er die Rezepte wiederholt ausgestellt hat, da die Therapie durchgehend aktuell war.

Ein BtM-Rezept ist sieben Tage gültig – bis es eingereicht wird, darf ein Monat verstreichen. Alles, was über diesen Zeitraum hinausgeht, muss durch eine Erklärung über die Aktualität der Therapie ergänzt werden. Diese notierte Matenaer auf jeder der fünf Verordnungen. „Wer sich nun fragt, weshalb ich die Bestellungen immer wieder auslöste, sollte wissen, dass es bei dem Hersteller eine Art Ranking gibt – wer zuerst bestellt, wird bei Eintreffen einer neuen Charge auch zuerst beliefert.“

Ob dieses Vorgehen für alle Cannabis-Produzenten gilt, weiß der Apotheker nicht. Aus Sicht des Apothekers hätte auch die monatliche Verordnung ein Indiz für die Aktualiät sein müssen – das interessierte die Kasse aber nicht.

Auch seine Kollegin aus Dresden ärgert sich in letzter Zeit über die zahlreichen Einwände der Krankenkassen – auch sie bekam eine Null-Retax im Zusammenhang mit einer Cannabisrezeptur. „Die betroffene Rezeptur ist aufwendig. Die Blüten werden für den Patienten zerkleinert und bei Erreichen einer gewissen Siebgröße einzeln in Pulverkapseln zu zwei Gramm abgefüllt. Damit ist eine Kollegin den halben Vormittag beschäftigt.“ Miersch, Inhaberin der Lilien-Apotheke im Stadtteil Johannstadt, konnte ihren Augen nicht trauen, als sie sah, mit welcher Begründung sie kein Geld erhalten sollte – angeblich habe sie zu viel Substanz abgerechnet: zwei Gramm statt 0,2 Gramm. Dabei steht die Menge eineindeutig auf dem Rezept. „Das macht bei 60 Kapseln einen Unterschied von mehr als 1000 Euro.“

Miersch ist verärgert: „Da kommt man zwangsläufig zu dem Schluss, dass Methode dahinter steckt. Die Dosierung steht doch auf dem Rezept drauf.“ Auch sie wird Widerspruch einlegen, genauso wie in zahlreichen anderen Fällen. Denn in ihrer Apotheke kommt es immer häufiger zu Retaxierungen bei Rezepturen: „Auch bei anderen, eher speziellen Rezepturen hat es uns schon erwischt. Bei der Herstellung von sondengängigen Suspensionen ging es zuletzt soweit, dass man uns eine alternative Herstellungstechnik als angemessener verkaufen wollte. Diese war sicherlich wirtschaftlich günstiger, galenisch aber nicht tragbar.“ Miersch soll im vorliegenden Fall die Auswahl von Grundlage und Wirkstoff begründen – in ihrer Apotheke liegt dazu eine Plausibilitätsprüfung vor.

„Wir beliefern schwer kranke und stark behinderte Menschen mit Rezepturen. Leider häufen sich die Retaxierungen seit geraumer Zeit allgemein. Bei einer Salbe verkraftbar, bei BtM-Rezepturen ein hoher Kostenfaktor.“ Dabei wird klar, dass je nach Rezeptur nicht alle benötigten Hilfsmittel abgerechnet werden können: Bei Cannabisextrakten ist es eine zusätzliche Pipette, bei Sterilherstellungen sind es Filter oder Konnektionselemente. Miersch könnte die Liste fortführen. Abschließend sagt sie: „Nirgends wird so viel unentgeltlicher Service geleistet wie in der Apotheke.“

Sie will nicht nur jammern – sondern sich den Probleme aktiv stellen. Jedenfalls will sie ihre Zeit nicht länger für eindeutig unrechtmäßige Retaxationen seitens der Rechenzentren opfern. Sie griff zu einer ungewöhnlichen Gegenmaßnahme: „Zuletzt habe ich den Widersprüchen regelmäßig eine Rechnung von 30 Euro beigelegt, ich will meine Arbeit entlohnt wissen.“ Mit Rechtsschutzversicherung und Inkassobüro im Rücken, sieht sie sich auf der sicheren Seite. „Ich dachte, ich versuche mein Glück einfach mal.“

Vorab hatte sie auch beim Verband nachgefragt, ob ein Zuschlag für die Bearbeitung solcher Retaxationen möglich sei. Die Rechtsabteilung teilte aber nur mit, dass dieser Fall vertraglich nicht geregelt sei. „Der Verband nimmt sich zwar der Retaxationen an, prüft aber lediglich die Konformität zum Rahmenvertrag. Daraus folgt in der Regel das Fazit: Entspricht dem Vertrag, also Widerspruch zwecklos.“

Laut Miersch geht es aber in der Summe nicht nur um Kleckerbeträge: „Wenn mir ein Fall mal durchrutscht, beläuft sich der Verlust dann schnell auf ein halbes Mitarbeitergehalt.“ Dabei machen sie und ihr Team die Arbeiten gerne – sei es in der Rezeptur oder im Handverkauf. Man freut sich über jedes gelöste Problem; für Retaxationen hat man keine Zeit.

Miersch setzt sich öfter mit dem Verband und der Standesvertretung auseinander – sie hofft, dass irgendwann klar wird, dann gut gedacht nicht unbedingt gut gemacht ist. Stichwort: Rahmenvertrag. Auch von ihren Kollegen würde sie sich mehr Widerstand wünschen.

Ihre Einstellung zu den Abrechnungszentren ist gespalten. Während die AOK die Überprüfung selbst durchführt, haben Krankenkassen wie die IKK die Abrechnung ausgelagert und arbeiten mit Rechenzentren wie Davaso zusammen. „Krankenkassen arbeiten für die Versichertengemeinschaft – das ist ihr Märchen. In Wirklichkeit haben sie sich eine Einnahmequelle erschlossen. Das retaxierte Geld geht nicht an die Versichertengemeinschaft, sondern an Retaxationsunternehmen, die von Private Equity finanziert sind oder Milliardären wie dem Brenninkmeijer-Clan gehörten“, so Miersch. „Darüber hinaus frage ich mich, weshalb die Apotheken sich so viel Mühe mit dem Datenschutz geben, wenn doch die Krankenkassen zum Teil externe Betriebe für die Abrechnung beauftragen. Da landen dann komplette Datensätze an Medikationen und Fakten zum Patienten.“

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