Spahns Apothekenreform

„Damit es wieder Freude macht“

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Berlin -

Für den Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Vor-Ort-Apotheken hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei der Eröffnung des Hauptstadtkongresses Medizin und Gesundheit ausgesprochen. Er wolle die Präsenzapotheken stärken, um die flächendeckende Versorgung „hinzubekommen“, sagte Spahn. Wichtig sei dabei die Gleichpreisigkeit mit dem Versandhandel, räumte er ein. Wichtiger sei aber, pharmazeutische Dienstleistungen besser zu vergüten.

Auf die derzeitige Diskussion um die rechtlichen Fragen und Probleme des Referentenentwurfs zum Apothekenstärkungsgesetz ging Spahn nicht ein. Kürzlich hatte SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach öffentlich gemacht, dass das Bundesjustizministerium Spahns Entwurf für europarechtlich und verfassungsrechtlich nicht umsetzbar hält. Stattdessen begründete Spahn seinen Vorschlag, Modellvorhaben zur Grippeimpfung durch Apotheker zuzulassen: Hier könne man von Frankreich lernen, sagte Spahn. „Ich möchte jetzt mal das Gleiche versuchen.“ Insgesamt gelte es, die Rahmenbedingungen für Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und andere Heilberufe so zu setzen, dass „es wieder Freude macht“. Die Grundstimmung in den Heilberufen müsse wieder positiver werden.

Spahn rechtfertigte das eingeschlagene hohe Tempo bei der Digitalisierung des Gesundheitswesen. Man könne sich nicht weitere 15 Jahre mit Diskussionen aufhalten angesichts der Geschwindigkeit, mit der Konzerne wie Amazon und Google vorgingen oder in China die Entwicklung rasant verlaufe. „Wenn wir noch zwei bis drei Jahre warten, holen wir niemanden mehr ein“, so Spahn. Außerdem gehe es mit Blick auf China dabei auch um einen Wettbewerb der Systeme, das Kollektiv vor dem Recht des Einzelnen auf Datenschutz.

In diesem Zusammenhang wies Spahn aufkommende Kritik an den Regelungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wegen angeblich löchrigem Datenschutzes zurück. „Die Patienten entscheiden selbst über ihre Akte, die Hoheit der Daten liegt beim Patienten“, so Spahn. Er komme gerade von G7-Treffen der Gesundheitsminister, berichtete Spahn, und habe sich in Genf erneut Witze über den Berliner Großflughafen BER anhören müssen: „Ich will es nicht soweit kommen lassen, dass meine Kollegen auch noch Witze über die eGK und die ePA machen.“ In diesem Zusammenhang appellierte Professor Dr. Roland Eils in seinem Vortrag an die Politik, die Daten der ePA mit den Forschungseinrichtungen zu teilen, um neue Erkenntnisse und Therapien er generieren: „Überzogener Datenschutz gefährdet Leben, Daten heilen.“

Spahn warnte die Ärzte davor, die Einführung der ePA zu bremsen. Nach aktuellen Zahlen werden Mitte des Jahres erst 110.000 der knapp 180.000 Ärzte an die TI der Gematik angeschlossen sein. Dem Vernehmen nach will sich ein kleiner Teil der Ärzteschaft überhaupt nicht anschließen lassen. Spahn: „Es geht nicht, dass 2 bis 3 Prozent nicht mitmachen, das werden wir nicht hinnehmen können.“ Im kürzlich vorgestellten Digitalisierungsgesetz hat Spahn daher eine 2,5-prozentige Kürzung des Praxisbudgets für diese Ärzte vorgesehen.

Der Bundesgesundheitsminister rechtfertigte zudem die vorgesehene Einführung der Masern-Impflicht. Man habe jetzt 30 Jahre darüber diskutiert, es sei aber „irgendwie“ nichts geschehen, die Impfquote sei sogar noch schlechter geworden. Spahn: „Aus Debatten müssen Entscheidungen folgen. Wir gehen die Dinge jetzt an.“ Impfungen gehörten zu den „großen Errungenschaften der Menschheit“. Bei dieser Frage müsse man zwischen dem Elternrecht, der Freiheit des Einzelnen und der Impfpflicht abwägen. Es sei aber auch eine Frage der Freiheit, „nicht unnötigen Gefährdungen ausgesetzt zu sein“, so Spahn, „das Ausrotten der Masern darf nicht an Deutschland scheitern.“

Das gleiche Prinzip gelte auch bei der Organspende. Vonnöten sei darüber eine abwägende Debatte. Er habe sich inzwischen für die Widerspruchslösung entschieden, weil die Zahl der Organspenden trotz aller Aufklärung und Kampagnen in den letzten Jahren gesunken sei. Die Widerspruchslösung stelle zwar einen Eingriff in die Freiheit es Einzelnen dar, der aber in der Abwägung der Argumente zu rechtfertigen sei.

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