Pay-for-delay

Millionenstrafe wegen Fentanyl-Absprache

, Uhr
Berlin -

Janssen-Cilag und Sandoz müssen Kartellbußgelder in Höhe von 10,8 beziehungsweise 5,5 Millionen Euro zahlen. Die EU-Kommission hat die Strafen verhängt: Die Pharmasparte von Johnson & Johnson (J&J) soll an die Generikatochter von Novartis Geld gezahlt haben, um die Einführung eines Generikums von Durogesic (Fentanyl) als Transdermales-Therapeutisches System (TTS) zu verzögern.

2005 war das Patent für das Durogesic-Präparat in den Niederlanden ausgelaufen. Obwohl Sandoz kurz davor gewesen sein soll, sein Generikum auf den Markt zu bringen – laut EU-Kommission waren sogar die Verpackungen schon gedruckt – hielt sich das Unternehmen zurück. Stattdessen hätten die beiden Konzerne im Juli 2005 eine so genannte Co-Promotion-Vereinbarung abgeschlossen.

Diese Vereinbarung soll starke Anreize für Sandoz enthalten haben, kein Generikum auf den Markt zu bringen: „Die vereinbarten monatlichen Zahlungen überstiegen den von Sandoz erwarteten Gewinn aus dem Verkauf seines Generikums“, so die EU-Kommission. Folglich habe der Konzern sein Präparat zurückgehalten – so lange, bis im Dezember 2006 das Präparat eines dritten Anbieters auf den Markt gekommen sei.

Die Vereinbarung habe den Markteintritt eines preiswerteren Generikums für 17 Monate verzögert und damit die Preise für das Fentanyl-Pflaster künstlich hochgehalten, kritisiert die EU-Kommission. Das hätte den niederländischen Patienten und Steuerzahlern geschadet, die das Gesundheitssystem des Landes finanzieren.

Die EU-Kommission zitiert aus internen Dokumenten, dass sich Sandoz bereit erklärt hatte, für „ein Stück vom Kuchen“ auf den Markteintritt zu verzichten. Die beiden Unternehmen hätten sich auf die Vereinbarung geeinigt, um „den derzeitig hohen Preis zu erhalten“. Daraus habe die Kommission gefolgert, dass die Abmachung wettbewerbswidrig sei.

EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sagte: „Auf schockierende Art und Weise haben die beiden Unternehmen Patienten in den Niederlande, darunter krebskranken Menschen, den Zugang zu preiswerten Arzneimitteln vorenthalten.“ Die verhängten Strafen sollten andere Unternehmen von wettbewerbswidrigen Absprachen abschrecken.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
China verunsichert Unternehmen
Neue Engpässe wegen Anti-Spionagegesetz?
Mehr aus Ressort
Nachfolge noch nicht bekannt
Seifert verlässt Alliance
Frankfurter Wettbewerbszentrale vs. Katjes
Klimaneutral: BGH prüft Kriterien für Werbung

APOTHEKE ADHOC Debatte