OTC-Werbung

Keine „Wick-Expertin“ am HV-Tisch

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Berlin -

Die beste Empfehlung für einen OTC-Hersteller ist die von Arzt oder Apotheker. Weil die Beratung aber unabhängig und glaubhaft sein soll, dürfen in der Werbung der Firmen keine echten oder vermeintlichen Heilberufler auftreten. Dieses Verbot für den Einsatz von „im Gesundheitswesen tätigen Personen“ wird von den Gerichten eng ausgelegt, wie der Hersteller Procter & Gamble (P&G) erfahren musste. Der Schleimlöser von Wick darf im TV-Spot auch nicht von einer „Expertin“ empfohlen werden, wenn sie hinter einem HV-Tisch steht.

Der TV-Spot für die Retardkapseln von Wick wurde ab Ende 2013 ausgestrahlt. In der Werbung erklärte eine Hannelore S., dass es bei festsitzendem Husten jetzt den neuen Schleimlöser von Wick gibt: „Den ganzen Tag wirksam – mit nur einer Kapsel“.

Hannelore S. wird zwar als „Wick Expertin“ vorgestellt, trägt aber einen weißen Kittel und steht vor einer Regalwand mit Wick-Produkten, die auch Menschen mit wenig Fantasie für eine Sichtwahl in der Apotheke halten können. Dieser Eindruck wird verstärkt, als Hannelore S. ins Regal greift und eine Packung auf den vermeintlichen HV-Tisch stellt.

Das Landgericht Frankfurt hatte im Juni 2014 eine einstweilige Verfügung gegen P&G ausgesprochen. Im Januar dieses Jahres wurde die Entscheidung vom Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) bestätigt. Ein durchschnittlich unaufmerksamer Fernsehzuschauer würde in Hannelore S. eine Apothekerin oder PTA sehen, heißt es im Urteil. Damit verstoße der Hersteller gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Mit einer Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) war das HWG 2011 an europäisches Recht angepasst worden. Geändert wurde unter anderem der Passus zur Arzneimittelwerbung mit Ärzten und Apothekern. In der alten Fassung war Werbung mit Heilberuflern in „Berufskleidung“ oder in Ausübung ihrer Tätigkeit verboten. Die neue Regelung verbietet etwas allgemeiner Empfehlungen von Wissenschaftlern und „im Gesundheitswesen tätigen Personen“. Dazu zählen alle, die Arzneimittel verschreiben oder abgeben dürfen.

Firmenexperten zählen laut OLG grundsätzlich nicht zu dieser Gruppe. Doch im vorliegenden Fall kam es dem Gericht auf den Eindruck beim Verbraucher an. Die „Wick-Expertin“ trage zwar einen Wick-Aufnäher auf dem Kittel, der Zuschauer würde die Beschreibung aber leicht übersehen. „Dadurch, dass die mit einem weißen Kittel bekleidete Expertin das Arzneimittel aus dem Regal nimmt und auf die Verkaufstheke stellt, wird die typische Verkaussituation in einer Apotheke simuliert“, so die Richter.

Selbst wenn der Zuschauer erkenne, dass im Regal hinter Hannelore S. ausschließlich Wick-Produkte zu sehen sind, „steht dies der Annahme einer Apotheken-Situation nicht entgegen“, so das OLG. In vielen Apotheken würden in der Sichtwahl verschiedene Arzneimittel bestimmter Hersteller ausgestellt, wenn diese häufig nachgefragt würden.

P&G hatte noch vorgetragen, dass das Produkt gar nicht empfohlen werde: Hannelore S. weise lediglich darauf hin, dass es jetzt auch ein neues Produkt von Wick gebe. Doch darauf ließ sich das Gericht nicht ein. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müsse der Begriff „Empfehlung“ nicht ausdrücklich verwendet werden. Diese könne auch in verdeckter, sinngemäßer oder auch nur unterschwelliger Form ausgesprochen werden. Das sei hier der Fall. Das Urteil ist rechtskräftig.

Sollte bei TV-Zuschauern übrigens der Eindruck entstanden sein, bei Hannelore S. handele es sich um eine PTA, wäre dies ein richtiger: Hannelore Schnitzler aus Krefeld hatte sich nämlich 2013 in einem Casting von P&G gegen 300 PTA durchgesetzt. Der Hersteller hatte ganz gezielt nach einer PTA gesucht, um den neuen Schleimlöser zu vermarkten.

In der ersten Version des TV-Spots wurde Schnitzler noch mit vollem Namen und explizit als PTA vorgestellt und mit dem Satz zitiert: „Als pharmazeutische Assistentin empfehle ich bei festsitzendem Husten die neuen Wick Schleimlöser einmal täglich Retard-Kapseln“. Weil die unzulässige Empfehlung aus Fachkreisen hier noch offensichtlicher war, wurde die Werbung überarbeitet. Mittlerweile gibt es den Spot mit der Expertin gar nicht mehr, die Retardkapseln werden aktuell auch nicht beworben.

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