ABDA zu Spahns Gesetz

Schmidt: „Eine ganze Reihe offener Fragen“

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Berlin -

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zeigt sich vorsichtig zufrieden mit dem Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“, den Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montag vorgelegt hat. Spahns Ministerium mache sich damit „auf die nächste Etappe, um den Weg einer soliden und zukunftsorientierten Reform der Arzneimittelversorgung zu beschreiten“, so Schmidt. Ganz glücklich ist er aber nicht: An zwei Punkten mangele es noch.

„Wir Apotheker begrüßen diesen Schritt, da die eingeschlagene Richtung stimmt“, so Schmidt. „Das Gesetz bietet die Chance, die Versorgung der Menschen im Lande wirklich zu verbessern.“ Unter anderem sieht Spahns Gesetzesentwurf ein Rx-Boni-Verbot, ein Honorarplus von 205 Millionen Euro sowie ein Verbot von Arzneimittel-Abgabeautomaten ohne Apotheke vor. Außerdem soll es Modellprojekte für Grippeschutzimpfungen in der Apotheke geben und besondere Rezepte für eine Dauermedikation bei Chronikern.

Außerdem will das Ministerium die von der ABDA als Alternative zum Rx-Versandverbot geforderte Gleichpreisigkeit über das Sozialgesetzbuch regeln, um so auch ausländische Versandapotheken zu zwingen, sich an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zu halten. Hier hapert es laut ABDA. Bei dem Thema herrsche noch erheblicher Korrektur- und Ergänzungsbedarf. „Bei der wasserdichten Umsetzung der Gleichpreisigkeit von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist ordnungspolitisch noch einige Arbeit zu tun“, kritisiert Schmidt, ohne weiter auf seine Beanstandung einzugehen.

Für pharmazeutische Dienstleistungen sieht das geplante Apothekenstärkungsgesetz eine Erhöhung des Honorars um 150 Millionen Euro vor: 20 Cent sollen auf das Packungshonorar geschlagen werden, die weiteren Dienstleistungen sollen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband definieren. Beispielhaft nennt das BMG Medikationsanalyse, AMTS und Erfassung definierter Gesundheitsparameter sowie pharmazeutische Betreuung spezifischer Patientengruppen. Für den ABDA-Präsidenten bewegt sich der Entwurf dabei offenbar noch zu sehr im Ungefähren.

Bei der Ausgestaltung der zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen bleiben laut Schmidt „noch eine ganze Reihe von Fragen offen, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens beantwortet werden müssen“. Vor allem aber fehle „eine zukunftsgerichtete Fortschreibung pharmazeutischer Leistungen“. So müssten die Leistungen sukzessiv an den wachsenden Versorgungsbedarf der Patienten und die steigenden Kosten der Apotheken für qualifiziertes Personal angepasst werden. Das sei unerlässlich, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung nachhaltig zu sichern.

Schmidt kündigt aber an, dabei nicht im Wege stehen zu wollen. „Wir Apotheker werden uns gerade mit diesen Zukunftsthemen in den Gesetzgebungsprozess einbringen – und stehen jederzeit für konstruktive politische Debatten zur Verfügung“, so der ABDA-Präsident.

Bisher hat Spahns Referentenentwurf überwiegend positives Feedback eingefahren. Nicht nur aus den Reihen der SPD wurde bereits Unterstützung signalisiert, auch der Bundesverband der Arzneimittelhersteller begrüßte den Entwurf. Vor allem, dass Versicherte bald – zunächst im Rahmen von Modellvorhaben – Grippeschutzimpfungen auch in der Apotheke erhalten sollen und schwerwiegend chronisch Kranke mit Erleichterungen bei der Folgeverordnung von Arzneimitteln rechnen können, erhält dessen Zustimmung. „Es freut mich, dass die Politik zwei Ideen zur Verbesserung der Versorgung aufgreifen will, die wir schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt formuliert haben“, sagte BAH-Vorstandsvorsitzender Jörg Wieczorek.

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