Wettbewerbszentrale

Dauerbrenner-Boni, Botox-Partys & fiese Kassen

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Berlin -

Bei der Wettbewerbszentrale kennt man sich mittlerweile bestens mit Apotheken aus. Vor allem die Frage nach der Zulässigkeit von Boni entwickele sich „zum juristischen Dauerbrenner“, heißt es im aktuellen Bericht der Wettbewerbszentrale. Auch Kooperationen von Ärzten und Apothekern sowie unzulässige Werbung von Krankenkassen beschäftigt die Wettbewerbshüter aus Bad Homburg regelmäßig.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat im November entschieden, dass auch indirekte Rx-Boni die Preisbindung unterlaufen. Einige Wochen später habe jedoch das Berliner Kammergericht die Auffassung vertreten, ein 1€-Gutschein sei nicht „spürbar“, die Abgabe sei dem Apotheker daher erlaubt. Beide Gerichte hielten die Preisbindung grundsätzlich für verfassungsgemäß. Mit diesen Fragen muss sich jetzt wieder der Bundesgerichtshof (BGH) befassen.

Insgesamt gingen bei der Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr knapp 470 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs im Bereich Gesundheit ein. Betroffen waren Apotheker, Ärzte, Krankenkassen und Hersteller. 2018 waren es bislang 195 Fälle, was in etwa dem Vorjahresniveau entspricht.

Nach eigenen Angaben hat die Wettbewerbszentrale 2017 gleich mehrere Kooperationen unterbunden, in denen Apotheker vor Arztpraxen Rezeptsammelkästen aufgestellt hatten. „Die Aufgabenbereiche von Apothekern und Ärzten sind streng getrennt. Zuweisungs- und Abspracheverbote in apotheken- und arztspezifischen Vorschriften sollen verhindern, dass auch nur der Anschein einer wirtschaftlichen Verquickung erweckt wird“, begründet die Wettbewerbszentrale ihr Einschreiten.

Abgemahnt wurde auch ein Versicherungsunternehmen, das über eine App den „digitalen Arztbesuch“ für seine Versicherten beworben hatte, inklusive Diagnose, Therapieempfehlung und Krankschreibung per App. Die ärztlichen Leistungen selbst werden von Ärzten in der Schweiz erbracht. Aus Sicht der Wettbewerbszentrale geht das trotz Lockerung des Fernbehandlungsverbots zu weit. Denn das gesetzliche Werbeverbot für Fernbehandlungen laut Heilmittelwerbegesetz (HWG) gelte unverändert fort. Ein Grundsatzverfahren soll nun klären, wie das zusammenpasst. Die Sache liegt beim Landgericht München I.

Immer wieder muss die Wettbewerbszentrale auch gegen Krankenkassen vorgehen. Denn die erschweren ihren Versicherten oft unnötig den Wechsel, indem etwa die Kündigungsbestätigung zu spät ausgestellt wird. Diese Benötigen Ex-Kunden aber, um sich bei einer anderen Krankenkasse anzumelden. Die Wettbewerbszentrale hat sich vor Gericht durchgesetzt.

Bei den Beschwerden zu Krankenkassen – 2017 insgesamt 66 und 2018 bislang 20 Fälle – handele es sich ansonsten eher um „Klassiker“, berichtet die Wettbewerbszentrale. Dazu zählt sie die Irreführung über Testergebnisse oder den Leistungsumfang. So warb zum Beispiel eine Krankenkasse gezielt bei Auszubildenden für einen sportmedizinischen Check, obwohl die Kosten dafür tatsächlich nicht übernommen werden. Derartige Fälle seien außergerichtlich unterbunden worden.

Weitere Verfahren führte die Wettbewerbszentrale zum Beispiel zu Vergleichsportalen für Ärzte. So wurde dem Betreiber eines Augenlaser-Vergleichsportals vom Landgericht Berlin untersagt, die Provisionsvereinbarung zwischen Ärzten und Portalbetreiber zu beschweigen. Die Sache ist nicht rechtskräftig. In einem anderen Fall hatte eine Plattform mit „Wir vergleichen für Sie über 250 Ärzte in Deutschland“ geworben. Auch dabei ging es um die Frage, wie auf die Finanzierung hingewiesen werden muss.

„Auch im Bereich von medizinisch nicht indizierten Schönheitsoperationen wird mit harten Bandagen um Patienten gekämpft, obwohl der Gesetzgeber diesbezügliche Werbung streng reguliert hat“, so die Wettbewerbszentrale. Nicht weniger als 14 Fälle wurden zuletzt bearbeitet. Vorher-Nachher-Fotos wurden beanstandet, da diese bei Schönheitsoperationen per se unzulässig sind. Unterbunden hat die Wettbewerbszentrale auch die Werbung für eine „Botox-Night“.

Die Wettbewerbszentrale ist eine gemeinnützige Organisation, in der mehr als 1200 Unternehmen und 800 Kammern und Verbänden zusammengeschlossen sind. Sie finanziert sich allein aus den Beiträgen und erhält keine öffentlichen Mittel. Für den Gesundheitsbereich ist in der Geschäftsführung Rechtsanwältin Christiane Köber zuständig.

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