Rüffel für Stackelberg

Kassen wollen Importförderklausel erhalten

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Berlin -

Kürzlich hatte sich der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johannes von Stackelberg, in der Anhörung zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) überraschend für die Streichung der Importförderklausel ausgesprochen. Jetzt rüffeln – mit Ausnahme des AOK-Lagers – alle Kassen diesen Alleingang und sprechen sich in einer gemeinsamen Erklärung für deren Erhalt aus. „Die Importförderklausel für Arzneimittel hat sich als Instrument für eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung bewährt. Jeglichen Bestrebungen, sie vollständig abzuschaffen, erteilen die Krankenkassenverbände eine klare Absage“, heißt es.

Getragen wird der Stackelberg-Rüffel von den Ersatzkassen, den Betriebskrankenkassen, den Innungskrankenkassen, der Knappschaft und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse. „Es ist unverständlich, warum einige Beteiligte, auch aus dem Lager der gesetzlichen Krankenversicherung, hier die finanziellen Interessen der Arzneimittelhersteller unterstützen“, kritisieren die Verbände Stackelbergs Aussage. Der Vorschlag zur Änderung der Importförderklausel, wie er aktuell im Entwurf des GSAV enthalten sei, stellt nach Auffassung der Verbände eine „gute und gezielte Weiterentwicklung“ dar.

Danach sollten, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abschläge, bei Arzneimitteln mit einem Abgabepreis bis einschließlich 100 Euro der Preis des Importarzneimittels mindestens 15 Prozent niedriger sein. Kostet das Bezugsarzneimittel mehr als 100 und bis zu einschließlich 300 Euro, sind mindestens 15 Euro Preisabstand nötig, bei teureren Arzneimitteln muss der Import mindestens 5 Prozent günstiger sein. Durch die Neuregelung sollten auch bei hochpreisigen Arzneimittel zusätzliche Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden. „Importe tragen damit auch weiterhin durch günstigere Preise zur Bezahlbarkeit der Arzneimittelversorgung bei“, so die gemeinsame Erklärung: „Wer sie ‚mir nichts dir nichts‘ in ihrer Bedeutung reduzieren möchte, muss darlegen können, wie er zusätzliche Belastungen der Versichertengemeinschaft vermeiden möchte. Nur ein weiter bestehender Wettbewerb führt zu Wirtschaftlichkeit in der Versorgung.“

In der GSAV-Anhörung im Gesundheitsausschuss wurde auch über die Importförderklausel diskutiert. Zu Beginn der Sitzung richtete die Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Karin Maag, dazu ihre Frage zur Abschaffung der Förderklausel an die ABDA, den GKV-Spitzenverband und an den Vertreter der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Der Vertreter des Verbandes der Arzneimittelimporteure (VAI) wurde ausdrücklich nicht um eine Antwort gebeten.

Für die ABDA erklärte Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz, dass man aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage dazu verpflichtet gewesen sei, mit dem GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung zum Arzneimittelimport im Rahmenvertrag zu schließen. Das sei geschehen, um das Einsparpotential größer und schneller zu realisieren. Diese Regelung sei jetzt vom Gesetzgeber aufgegriffen worden. Allerdings vertrete die ABDA die Auffassung, dass die Importförderklausel „insgesamt verzichtbar“ sei. Der Arzneimittelimport sei ein „Einfallstor für Fälschungen“. Dies zu vermeiden habe höhere Priorität als das Einsparpotential.

Für den GKV-Spitzenverband schilderte von Stackelberg die unklare Diskussionslage bei den Kassen. Die Importförderklausel habe jahrelang ihr Ziel erfüllt. Die Einsparungen für die Kassen seien aber mit der Zeit aufgrund immer teurerer Arzneimittel rückläufig. Die Kassen hätten sich daher die Frage gestellt, ob die Importförderung noch zeitgemäß sei, so Stackelberg. Es gebe unter den Kassen dazu ein „breites Meinungsspektrum“. Einige wollten den „relativ kleinen dreistelligen Millionenbetrag“ erhalten. Es gebe aber eine „sehr große und breite Strömung“ zur Abschaffung der Förderklausel, so Stackelberg. Diese Kassen verträten bezüglich der Klausel die Auffassung: „Eigentlich hat sich das überholt.“

Das breite Meinungsspektrum unter den Kassen sei für ihn Gelegenheit, in der Anhörung seine „persönliche Meinung“ zu Protokoll zu geben: Wenn ein großer Kassenverband aus Baden-Württemberg sage, „wir brauchen das nicht mehr“, dann habe dieser „vermutlich recht“. Gemeint war damit die AOK des Landes. Im September 2018 hatte die AOK Baden-Württemberg gemeinsam mit dem DAV und den Kassenärzten des Landes eine Abschaffung des „alten Bürokratiemonsters“ verlangt.

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