Zyto-Pfusch

Einkaufsgruppe: Gericht will keine Zeugen

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Berlin -

Der Prozess um die mutmaßlich gepanschten Zytostatika aus der Alten Apotheke in Bottrop verzögert sich weiter. Das Gericht lehnte jeden einzelnen der zwölf Anträge ab, die die Verteidigung am Vortag eingereicht hatte.

Offenbar sehen die Richter die Tatsachen, die die Anwälte von Peter S. durch die Zeugen beweisen wollten, ohnehin als wahr an. Die Richter glauben, dass sich S. am Tag vor der Razzia eine Stunde in der Arztpraxis aufhielt. Die Ärztin wollen sie jedoch nicht vernehmen. Die beschlagnahmten Zytostatika aus der Alten Apotheke sollen auch nicht noch einmal getestet werden.

Die Verteidigung versucht weiterhin, die Unregelmäßigkeiten der Wareneingänge und -ausgänge der Alten Apotheke zu erklären. Jetzt versucht sie, die Aufmerksamkeit auf einen Zweitmarkt zu lenken – einen E-Mail-Verteiler, über den sich Apotheker gegenseitig Zytostatika verkaufen. Das Gericht sieht die Existenz als gegeben an und hält es nicht für nötig, eine Zeugin vom Verband Zytostatika herstellender Apotheker (VZA) dazu zu vernehmen. Offenbar gehen die Richter nicht davon aus, dass S. signifikante Mengen über diesen Kanal eingekauft hat.

Eine erneute Vernehmung des Sachverständigen Schiffer lehnten die Richter ab. Der Gutachter hatte vermutet, das S. bei seinen Untersuchungen simuliert habe. Die Verteidiger argumentierten, S. habe Schiffer für einen Psychologen und nicht für einen Psychiater gehalten. Dies könne jedoch nicht dem Sachverständigen zugerechnet werden, so das Gericht.

Der Psychiater Pedro Faustmann hingegen wird noch einmal vernommen. Er hatte S. in seinem Gutachten „gravierende neurologische Auffälligkeiten“ bescheinigt. Die Verteidigung hatte die Vernehmung beantragt und die Nebenklage hatte sich angeschlossen, da sie ein „revisionssicheres Urteil“ wünscht. In einer Woche will das Gericht die Beweisaufnahme schließen.

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