Apothekenstatistik

ABDA startet mit Panel-Panne

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Berlin -

Die ABDA bei ihrer „strategischen Positionierung“ für den Berufsstand unterstützen, die Datengrundlage zur Lage der Apothekerschaft verbessern und nebenbei noch 45 Euro verdienen: Das verspricht die Teilnahme am neuen Datenpanel, das die ABDA ab heute erhebt. Ein Apotheker aus dem Harz nahm sich die Zeit bereits – und wurde am Ende enttäuscht.

„Die ABDA hat beschlossen, mit dem ‚ABDA-Datenpanel‘ eine Datenerhebung bei den öffentlichen Apotheken zu initiieren, um künftig repräsentative Auswertungen für ihre politische Arbeit, Vertragsverhandlungen, interne Meinungsbildung und Öffentlichkeitsarbeit zu ermöglichen“, hieß es in einem Brief, den der Apotheker in der vergangenen Woche von seinem Verband erhielt. Jeder Apothekeninhaber beziehungsweise Apothekenleiter einer öffentlichen Apotheke in Deutschland könne daran teilnehmen.

Dass die Datenerhebung am 1. Oktober startet, stand fettgedruckt in dem Schreiben, das den Link zu der Seite enthielt, auf der man sich für die Datenerhebung anmelden kann. „Einige Daten“ würden dafür benötigt, unter anderem zuständige Apothekerkammer und NNFID, aber dann könne es auch schon losgehen: 25 bis 35 Minuten dauere die Bearbeitung des Fragebogens. Nachdem man im fertigen Fragebogen auf „finalisieren“ geklickt habe, würden die Daten dafür aber nicht nur gespeichert, sondern man erhalte sie auch nochmal als handliche PDF-Datei, um sie sich abzuheften, hieß es im Anschreiben.

Also nur noch auf „finalisieren“ klicken und – Fehlermeldung. Wer wie der Apotheker in vorauseilendem Gehorsam der Standesvertretung gefolgt ist und sich schon vor dem 1. Oktober die Zeit genommen hat, den Onlinefragebogen auszufüllen, der wurde am Ende böse überrascht. Denn der Kooperationspartner der ABDA, das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI), das die Befragung durchführt, hatte die Vorbereitungen zwar „intensiv vorangetrieben“, wie der Benachrichtigung zu entnehmen ist. Allerdings waren sie wohl nicht intensiv genug, um auch eine Warnmeldung einzubauen, dass man seine Daten erst ab dem 1. Oktober übersenden kann. Damit hatte der Apotheker sich 45 Minuten umsonst durchgeklickt – im wahrsten Sinne des Wortes, denn er hatte damit auch 0 Euro verdient.

Es ist dieses Jahr das erste Mal, dass die ABDA ihre Datenerhebung vom ZI durchführen lässt. In der Vergangenheit hatte sie sich stets auf die von der Treuhand Hannover zusammengestellten Apothekendaten und -zahlen verlassen. In der Politik waren die aber auf Skepsis gestoßen. Insbesondere das von der Treuhand entwickelte Konzept der typischen und später der durchschnittlichen Apotheke wurde in der Politik nicht akzeptiert. Die jahrelangen Debatten um die ABDA-Forderungen nach Honorarerhöhungen veranlassten das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) schließlich zur Vergabe des 2hm-Gutachtens.

Mit dem Wechsel will die ABDA offensichtlich Vertrauen zurückgewinnen: Den Daten-Schwenk zum ZI begründet die ABDA mit der „langjährige Erfahrung in der Durchführung eines Datenpanels“ und dem damit verbundenen „notwendigen Know-how“. Besonders im Hinblick auf den Datenschutz besitze das ZI „eine gesicherte Routine in der Umsetzung“. Die Mitarbeiter des ZI seien auf die Wahrung der Vertraulichkeit der Daten geschult und verpflichtet.

Abgefragt werden in dem Onlinebogen die Strukturdaten, Personalstruktur, Dienstleistungen, Botendienst, Nacht- und Notdienste, Rezeptsammelstellen, Versandhandel, Absatz und Umsatz der Apotheke, Kosten und Warenwirtschaft. „Am ABDA-Datenpanel kann jeder Apothekeninhaber bzw. Apothekenleiter (m/w) einer öffentlichen Apotheke in Deutschland teilnehmen“, heißt es in einem Rundschreiben an die Mitgliedsorganisationen. Gefragt wird auch ach der Häufigkeit der Nacht- und Notdienst, deren Dauer und wie viele Patienten versorgt wurden.

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