Arbeitsrecht

Sommer, Sonne und kein Feierabend

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Berlin -

Hitzefrei! Der Traum jedes Arbeitnehmers, der bei den tropischen Temperaturen zu schmelzen droht. Anders als die schwitzenden Schüler, müssen Angestellte jedoch weiterarbeiten. So mancher Apotheker träumt von einer Abkühlung, stattdessen ist Hitze angesagt, denn nicht jede Offizin hat eine Klimaanlage.

Die Hitze vertragen nicht nur die Kollegen nicht besonders gut, sondern auch die Arzneimittel. So mancher Kommissionierautomat schlägt Alarm, wenn der Temperaturfühler zu hohe Werte misst. Für Betriebsräume gilt im Allgemeinen: Wärmer als 26 Grad sollte es nicht sein. Die technische Regel für Arbeitsstätten besagt: „Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über 26°C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden.“

Übersteigt die Temperatur 30 Grad sind neben Sonnenschutz auch Lüften, Ausschalten von Geräten, die zusätzliche Wärmequellen sein können oder das Arbeiten in Gleitzeit vorgesehen. Ab 35 Grad gelten Räume endgültig nicht mehr als adäquate Arbeitsumgebung. Einfach gehen dürfen Angestellte nicht. Sie müssen dem Chef Zeit geben, die Temperatur zu regeln oder einen kühleren Raum zu organisieren. Gelingt das nicht, kann man sich meist auf eine Alternative einigen – etwa einen Tag im Homeoffice, für den man sich dann selbst ein schattiges Plätzchen sucht.

Für Apotheken gilt jedoch die Apothekenbetriebsordnung, die schützt primär die Arzneimittel und nicht das Personal. §4 legt fest: Für Medikamente muss „eine Lagerhaltung unterhalb einer Temperatur von 25 Grad möglich sein“. Höhere Temperaturen sind für Arzneimittel nicht zulässig und somit sollte die Offizin nicht wärmer sein. Indirekt profitiert davon auch das Apothekenpersonal.

Sonst hilft den Mitarbeitern nur eine Lockerung der Kleiderordnung. Ein Gespräch mit dem Chef kann klären, ob der Kittel gegen ein Poloshirt ausgetauscht werden kann. Denn Inhaber dürfen selbst entscheiden, ob sie auch im Sommer auf einen Kittel, lange Hose oder geschlossen Schuhe Wert legen. Wenn es heiß wird, sollten Apothekenmitarbeiter luftdurchlässige Kleidung tragen. Am angenehmsten sind Stoffe, die Feuchtigkeit nach außen leiten. Leinen ist dabei besser als Baumwolle: Diese saugt Feuchtigkeit auf. Wer stark schwitzt, kann auch Wechselstücke in der Apotheke deponieren.

Viel Trinken und Eis können helfen, die heiße Zeit zu überstehen. Zudem ist Gelassenheit gefragt, denn Nervosität verhindert das Schwitzen nicht – eher im Gegenteil. Nicht vergessen: Es ist warm – und jeder schwitzt. An besonders heißen Tagen sollte man es insgesamt etwas ruhiger angehen lassen.

Weil Arbeitnehmer nicht einfach frei bekommen, hat der eine oder andere ein Problem, wenn das Kind Hitzefrei hat und nicht zum Beispiel im Hort betreut wird. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Angestellten freistellen – allerdings unbezahlt. Praktikable Vorschläge, die leider nicht in den Apothekenalltag überführen lassen.

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