Digitalisierung

Schweriner Regierung soll Telemedizin forcieren

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Berlin -

Als Flächenland mit langen Wegen setzt Mecklenburg-Vorpommern auch auf die Telemedizin, um die Versorgung in entlegeneren Regionen sicherzustellen. Doch gibt es dafür auch noch rechtliche Hürden, die in anderen Bundesländern schon beseitigt wurden. Die Landesregierung soll nun auf die Ärzteschaft einwirken, die Telemedizin in ihrer Berufsordnung zu ermöglichen – die aber hält nicht allzu viel von dem Vorstoß.

Die Landesregierung in Schwerin dringt auf eine rasche Anpassung der Berufsordnung für die in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Ärzte, um die Möglichkeiten der Telemedizin besser nutzen zu können. „Gerade unser Land als ein Flächenland sollte offen für ein Konzept wie die Fernbehandlung sein. Dabei geht es nicht darum, diese Behandlungsform zum Regelfall zu machen, sondern praktikable Lösungen für Einzelfälle zu schaffen“, erklärte Innenminister Lorenz Caffier, der am Donnerstag im Landtag in Vertretung von Gesundheitsminister Harry Glawe (beide CDU) sprach. Bislang gebe es einige Modellprojekte im Land, unter anderem zum Einsatz des Telenotarztes.

Wie aus dem von den Regierungsfraktionen von SPD und CDU vorgelegten Antrag hervorgeht, haben zwei Drittel der bundesweit 17 Landesärztekammern den Vorschlag des Deutschen Ärztetags vom Mai 2018 aufgegriffen und bereits Lockerungen ihrer Berufsordnungen beschlossen. Damit ebneten sie den Weg für eine breitere Nutzung des Internets in der medizinischen Versorgung.

„Ich habe wirklich wenig Verständnis, weshalb Mecklenburg-Vorpommern, das doch besondere Probleme bei der medizinischen Versorgung hat, den Oberbedenkenträger gibt“, sagte der CDU-Abgeordnete Sebastian Ehlers und richtete damit deutliche Kritik an die Landesärztekammer, die noch weiteren Beratungsbedarf angemeldet hatte. Auch Jörg Heydorn (SPD) mahnte eine rasche Übernahme der Musterverordnung an. Telemedizin könne Brücken zwischen Haus- und Fachärzten schlagen, die bisherige Versorgung in ländlichen Räumen sinnvoll ergänzen und vor allem älteren Patienten lange Wege ersparen.



Nach Auffassung des AfD-Abgeordneten Gunter Jess bietet Telemedizin nicht nur Chancen, sondern birgt auch Risiken und rechtliche Probleme. Deshalb habe die Ärztekammer eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die mit kritischem Blick ihre Berufsordnung überarbeite. Der Landesregierung warf Jess vor, die Kammer nun politisch unter Druck setzen zu wollen. „Wir halten das für politischen Aktionismus im Vorfeld der Kommunalwahlen“, sagte der Oppositionspolitiker.

Auch der Linke-Abgeordnete Torsten Koplin warnte die Koalition davor, die Selbstverwaltung der Mediziner zu missachten und Druck auf die Ärzteschaft auszuüben. „Die Ferndiagnose und Fernbehandlung kann im Einzelfall sinnvoll sein und sollte deshalb auch möglich sein, kann aber den Arztbesuch nicht ersetzen. Außerdem müssen vorher unter anderem rechtliche Fragen und die Finanzierung geklärt werden“, sagte Koplin. Der Linken-Vorstoß, den Antrag der Koalitionsfraktionen in den zuständigen Ausschüssen weiter zu beraten, fand keine Mehrheit.

In dem mit den Stimmen von SPD und CDU verabschiedeten Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, in Gesprächen mit der Ärztekammer darauf hinzuwirken, ihre Berufsordnung zu ändern. Damit sollen künftig auch im Nordosten schon beim Erstkontakt zwischen Patient und Arzt Beratung und Behandlung über Internet und Telefon erlaubt werden. „Im Kern geht es darum, dass nützliche und notwendige Entwicklungen bei uns im Land ermöglicht werden. Ich begreife die Digitalisierung des Gesundheitswesens dabei als Chance und als einen von vielen Wegen, um die grundlegende medizinische Versorgung sicherzustellen und zu verbessern“, zitierte Caffier aus der Rede Glawes. Die Fernbehandlung solle und könne aber keinesfalls zum
Regelfall werden.

Der Vorstand der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommerns wies den Vorstoß in einer ersten Reaktion als „unangemessen“ zurück. Er werde als Einmischung in innerärztliche Angelegenheiten betrachtet, sagte Kammer-Vize-Präsident Wilfried Schimanke. Nach wie vor sei nicht geklärt, wie sich Arzt und Patient bei Anwendung telemedizinischer Technik ohne persönlichen Kontakt rechtlich absichern können. In der Kammerversammlung im Oktober 2018 habe es daher nach intensiver Debatte über eine Öffnung der Berufsordnung kein eindeutiges Votum gegeben. Schimanke stellte in Frage, ob Fernbehandlung im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns überhaupt funktionieren könne, da die technische Infrastruktur wie leistungsfähige Internetanbindung fehle.

Die Forderung aus dem Landtag fand hingegen Zustimmung bei Krankenkassen. „Das so genannte Fernbehandlungsverbot ist einfach nicht mehr zeitgemäß“, erklärt Manon Austenat-Wied, Landesvertretungsleiterin der Techniker Krankenkasse in Mecklenburg-Vorpommern. Es schränke die Kassen ein, mit weiteren Angeboten die Versorgungsprobleme in der ländlichen Region zu beseitigen. Vor allem ältere und mobil eingeschränkte Menschen könnten von einer Fernbehandlung profitieren, da ihnen weite Wege in die Praxis erspart blieben. Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein seien in der Frage weiter. „Ich fordere die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern auf, ebenso zu entscheiden“, so Austenat-Wied.

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