GSAV

AOK: Litsch will Wirkstoffproduzenten im Beipackzettel

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Berlin -

AOK-Chef Martin Litsch fordert die Nennung von Wirkstoffherstellern in der Packungsbeilage von Arzneimitteln. Außerdem müssten die Firmen chargenbezogen gelistet werden. So könne man die Patientensicherheit erhöhen. In einer Mitteilung zum Gesetz für Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) fordert er darüber hinaus eine Stärkung der Nutzenbewertung sowie der Ersatzansprüche von Krankenkassen.

Die AOK sieht im GSAV mehr Licht als Schatten. „Das Gesetz ist der absolut richtige Schritt und enthält viele gute Regelungen, um die Sicherheit von Arzneimitteln zu verbessern“, so AOK-Chef Martin Litsch. Er lobt insbesondere, dass die Koordinationsfunktion und Rückrufkompetenzen der Bundesbehörden sowie die Überwachung und Kontrollen durch die Landesbehörden gestärkt werden sollen. Auch dass erstmals Schadensersatzansprüche bei Rückrufen geregelt werden, begrüßt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands.

Allerdings müsse dafür gesorgt werden, dass Ersatzansprüche der Krankenkassen nicht ins Leere laufen. Dafür brauche es eine Kennzeichnungspflicht der Verordnung durch den Arzt, die gleichermaßen für die Apotheke gilt. „Die Versichertengemeinschaft sollte nicht für etwas einstehen, was einzelne pharmazeutische Unternehmen verantworten“, so Litsch. Außerdem könne man Patientensicherheit und -information stärken, indem Wirkstoffhersteller in der Packungsbeilage genannt und chargenbezogen gelistet werden.

Auch an anderer Stelle könne man die Patientenrechte weiter stärken. So sei die Haftung von Wirkstoffherstellern und die Regelung der Schadenersatzansprüche von geschädigten Patienten noch ausbaubar. „Wer die Patientenrechte stärken möchte, muss arzneimittelgeschädigten Patientinnen und Patienten auch in Deutschland eine Chance geben, ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, so Litsch. Bereits mit einer „kleinen rechtlichen Ergänzung“ ließe sich demnach erreichen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch Arzneimittel verursachte Schäden „nicht so einfach auf andere Umstände wie etwa das Alter des Patienten geschoben werden können“. Für Litsch wurden da Chancen verpasst: „Hier hätte der Minister die Chance, wirklich etwas für die Patienten zu bewegen“, so Litsch. Darüber hinaus müssten auch Schäden durch Medizinprodukte abgedeckt werden.

Zu langsam sind die gesetzlichen Regelungen für die AOK bei der Austauschbarkeit von Biosimilars in der Apotheke. Es sei bedauerlich, dass die „an sich sehr begrüßenswerte Regelung“ erst mit dreijähriger Verzögerung in Kraft trete „und das, obwohl für den Austausch noch eine positive Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses vorausgesetzt wird“.

Außerdem fordert Litsch eine Stärkung des AMNOG: So müsse die Nutzenbewertung von Arzneimitteln auf Bestandsmarktpräparate ausgeweitet werden, „die eine besondere Bedeutung im Markt haben, damit die wissenschaftliche Evidenz nicht bei Arzneimitteln mit Marktzugang nach 2011 stehen bleibt“. Darüber hinaus solle die Jahresfrist bis zur Preisfestlegung abgeschafft werden, um den Trend zu steigenden Arzneimittelpreisen aufzuhalten. Diese mache den deutschen Markt für Pharmafirmen besonders attraktiv.

Denn nur hierzulande zahle die GKV unabhängig vom Zusatznutzen eines Medikaments jeden vom Hersteller festgelegten Preis, kritisiert Litsch „Es ist an der Zeit, hier endlich zu handeln. Schließlich kommen immer mehr Arzneimittel für neuartige Therapien mit sechsstelligen Therapiekosten auf den Markt.“ Nur mit einer Festlegung des Erstattungsbetrags ab dem ersten Tag , könne man „die Fantasiepreise der Pharmaunternehmen verhindern“.

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