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Cannabis-Preise: Die Linke will‘s wissen

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Berlin -

Die Fraktion Die Linke wendet sich mit einer „Kleinen Anfrage“ zu Cannabis an die Bundesregierung und möchte zu 19 Fragen Antworten zu verschiedenen Themen wie Preise, Importgenehmigungen sowie Begleiterhebung bekommen.

In ihrer Vorbemerkung bemerkt die Bundesregierung zunächst, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit dem Vergabeverfahren etwa 6600 Kilogramm Cannabis innerhalb von vier Jahren ausgeschrieben hat. Das seien zehn Lose zu je 200 Kilogramm mit unterschiedlichen Laufzeiten.

Die Linke interessiert sich, welche Staaten über eine Cannabisagentur verfügen. Derzeit gebe es neben Deutschland sieben weitere Länder, die eine ähnliche Einrichtung haben, schreibt die Bundesregierung. Dazu gehörten Kanada, Niederlande, Österreich, Schweiz, Tschechien, Israel und Australien. Uruguay unterhalte zwar eine sogenannte Cannabisagentur, verstöße aber gegen das Einheit-Übereinkommen von 1961 über Suchtsstoffe.

Nach Deutschland dürfen derzeit die Niederlande und Kanada liefern. Israel stehe als potenzieller Exportpartner zwar auf der Liste, allerdings stehe eine politische Entscheidung seitens Israel noch aus. Die Abgeordneten möchten wissen, welche gesetzlichen Voraussetzungen Importeure erfüllen müssen, um einen Antrag auf eine Importgenehmigung zu stellen. Die Bundesregierung erklärt, dass die Antragsteller ihren Firmensitz in Deutschland haben müssen. Weiterhin seien Anforderungen zum Betäubungs- und Arzneimittelgesetz zu erfüllen. Für Näheres verweist Sie auf die Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV).

Vor kurzem gab es das Ausschreibungsverfahren zur Produktion von medizinischem Cannabis. Die Fraktion Die Linke interessiert sich für die Anzahl und den Firmensitz der Antragsteller. Die Bundesregierung teilt mit, dass fristgerecht 107 Anträge eingingen. Der große Teil habe ihren Firmensitz in Deutschland, aber auch Teilnehmer aus weiteren europäischen und nicht-europäischen Ländern bekundeten ihr Interesse.

Weiterhin möchten die Abgeordneten wissen, wie viele Patienten für die Begleiterhebung zur Erforschung der Evidenz bisher einbezogen wurden und welche Diagnosen die Betroffenen hatten. Die Bundesregierung klärt auf, dass ohne Berücksichtigung der Fertigarzneimittel Sativex und Canemes 48 Datensätze zur Auswertung vorliegen. Belastbare Ergebnisse könnten aus den vorliegenden Daten nicht abgeleitet werden. Mehr als die Hälfte dieser Patienten litten an Schmerz, weitere Diagnosen waren unter anderem Spastiken, Kachexie und Depressionen.

Die Linke fordert eine Stellungsnahme zu den Preisverhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und des GKV-Spitzenverbandes. Die Abgeordneten fragen nach, ob eine Möglichkeit besteht, abweichend von den Zuschlägen der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) eine Vereinbarung für die Preise für Cannabisblüten im Sinne der Patienten zu treffen – gegebenenfalls per Rechtsverordnung. Die Bundesregierung erklärt, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den DAV und den Kassenverband aufgefordert habe, eine Vereinbarung in der Hilfstaxe zu schließen. Die Verhandlungen seien noch nicht abgeschlossen.

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