Urteil am Amtsgericht Dresden

Junkie-Einbrecher verwüstet Apotheke mit Feuerlöscher

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Berlin -

Dieser Einbrecher ging besonders dreist vor: In einer Dresdner Apotheke stahl ein Junkie bei einem Einbruch einige tausend Euro Bargeld, Morphine und opiumhaltige Medikamente. Bevor er ging, entleerte er den Feuerlöscher, um Spuren zu verwischen. In der Apotheke entstand dadurch erheblicher Sachschaden. Gefasst wurde er trotzdem. Jetzt fiel am Amtsgericht Dresden das Urteil.

Der 32-jährige Täter, Philipp M., ist mehrfach vorbestraft und saß bereits einige Jahre im Gefängnis. Gestern wurde er erneut zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Luft der Freiheit atmete er nur kurz, zuletzt wurde Philipp M. im November 2017 aus der Haft entlassen, nur drei Monate später brach er in die Apotheke ein.

Die Polizei kam dem Einbrecher nur zufällig auf die Spur, wie die „Dresdner Neuesten Nachrichten“ berichten. Er hatte bei einem weiteren Einbruch in einem Bürokomplex hochwertige Elektronik gestohlen. Was er übersah: In der Tiefgarage war er von Überwachungskameras gefilmt worden. Die Polizei nahm ihn daraufhin fest.

Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittler große Mengen an Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Philipp M. war in beiden Einbruchs-Fällen geständig. Vor Gericht gab er an, dass er heroinsüchtig sei und die Taten begangen habe, um seine Sucht zu finanzieren. Mit den Medikamenten wollte er angeblich einen Drogenentzug machen. Die Schuld der Verwüstung der Apotheke schob er auf einen Unbekannten. Angeblich sei ein zweiter Täter bei dem Einbruch dabei gewesen, dessen Namen wollte der 32-Jährige allerdings nicht nennen.

Den Apotheker überraschte die schlechte Nachricht im Urlaub auf Rügen. Er fuhr unverzüglich nach Hause und begutachtete den Schaden: Der Tresor war aus der Verankerung gerissen worden, der Täter hatte ihn gestohlen. Auch eine Präzisionswaage und eine Sackkarre waren verschwunden – vermutlich war damit das Diebesgut weggeschafft worden.

Besonders ärgerlich war der Umstand, dass der Täter Medikamente, die bereits für die Auslieferung an ein Altenheim bereitgestellt worden waren, durch den Einsatz des Feuerlöschers teilweise beschädigte. Die Lieferung konnte deshalb nicht pünktlich zugestellt werden.

Der Gesamtschaden, der bei diesem Einbruch entstand, liegt laut Apotheker bei rund 12.000 Euro. Der Täter musste sich jetzt vor dem Gericht wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahls und Sachbeschädigung verantworten. Philipp M. zeigte sich vor Gericht reuig und plant, eine Therapie zu machen.

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