Patientenrechte

TK: Rekord bei Meldungen von Behandlungsfehlern

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Berlin -

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat im vergangenen Jahr einen Rekord bei Verdachtsmeldungen auf Behandlungsfehler verzeichnet. 5500 Versicherte hätten sich 2017 an die gesetzliche Krankenkasse gewendet, weil sie bei sich einen Behandlungsfehler vermuteten, sagte eine TK-Sprecherin. Das sei ein Anstieg um 16 Prozent im Vergleich zu 2016.

Die meisten Beschwerden gab es über Behandlungen beim Chirurgen (1530 Verdachtsfälle). Danach folgten Zahnärzte (921 Verdachtsfälle), Allgemeinmediziner (547 Fälle) und Orthopäden (368 Fälle). Auf die innere Medizin entfielen 230 Beschwerden, Gynäkologen kamen auf 224 und Augenärzte auf 224 Fälle. Im vergangenen Jahr hat die TK den Angaben zufolge mehr als 15 Millionen Euro von Ärzten und Kliniken für die Folgekosten von Fehlbehandlungen zurückgefordert.

Medizinrechtsexperte Christian Soltau erklärte: „Die Versicherten sind heute wesentlich kritischer und selbstbewusster als früher.“ Die „Götter in Weiß“ seien heute normale Dienstleister. „Deshalb klingelt bei unserer Beschwerde-Hotline auch häufiger das Telefon.“ Allerdings bestätige sich nicht jeder Verdachtsfall im Laufe der Überprüfung, unterstrich Soltau. Doch bei etwa jedem dritten Fall erhärteten sich die Hinweise auf einen Behandlungsfehler. Daneben dürfte es noch eine hohe Dunkelziffer an unentdeckten Behandlungsfehlern geben.

Gutachten sind für die gesetzlich Versicherten in der Regel kostenfrei und können auch für Schadensersatzverhandlungen mit dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht genutzt werden. Die deutschen Gesetze müssten nach Soltaus Ansicht noch wesentlich stärker die Patienten schützen. Bisher müsse der Patient den Fahler eindeutig nachweisen. Das sei in aller Regel schwer.

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