Zyto-Versorgung

Schiedsstelle: Hess muss über Hilfstaxe entscheiden

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Berlin -

Wieder einmal muss sich die Schiedsstelle in die Vertragsbeziehungen zwischen den Apothekern und den Krankenkassen einschalten: Weil sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband nach wochenlangen Verhandlungen nicht über die neue Hilfstaxe für die Zytostatikazubereitung einigen konnten, muss Dr. Rainer Hess die Sache in die Hand nehmen. Damit gelten zunächst die Preise der bisherigen Hilfstaxe weiter. Ab heute kann sich wieder jede Apotheke an der Zyto-Versorgung beteiligen.

Mit der Anrufung der Schiedsstelle dürfte es zu einer weiteren Verzögerung bei der Festsetzung der Hilfstaxe kommen. Die Verfahren der Schiedsstelle benötigen in der Regel einige Monate. Zunächst werden die Parteien angehört, dann setzen die Verhandlungen ein. Womöglich steht die neue Hilfstaxe erst im neuen Jahr fest.

Mit dem Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) hat die Bundesregierung Ausschreibungen für die Zyto-Versorgung verboten. Stattdessen können die Kassen auf der einen Seite mit den Herstellern der Wirkstoffe Rabattverträge abschließen. Auf der anderen Seite wurden DAV und Kassen vom Gesetzgeber beauftragt, die Hilfstaxe neu zu verhandeln.

Dahinter verbirgt sich ein kompliziertes Geflecht von Regelungen und wirtschaftlichen Interessen. Die gegenwärtige Hilfstaxe bildet im Prinzip den Einkaufspreis der Wirkstoffe und den „Arbeitspreis“ für die Dienstleistung des Apothekers ab. Bei generikafähigen Wirkstoffen wird der Preis des zweitgünstigsten Einkaufspreises als Berechnungsgrundlage gewählt. Darauf gibt es unterschiedliche Rabatte und Abschläge. Der Arbeitspreis für die Apotheker schwankt je nach Art der Zubereitung zwischen 39 und 81 Euro. Seitenlang geregelt wird in der Hilfstaxe der Umgang mit den Verwürfen, deren Abrechnung mit den Rabattverträgen ausgeschlossen wurde. Das alles lag auf dem Verhandlungstisch und muss neu geregelt werden.

Der DAV und die Zyto-Apotheker hatten in den Verhandlungen auf eine Erhöhung der Hilfstaxe gesetzt. Zudem sollte in Anlehnung an das Apothekenhonorar für die Handlingkosten ein prozentualer Zuschlag von circa 3 Prozent eingeführt werden.

Einen Schritt weiter sind bereits die Kassen mit neuen Rabattverträge für die Wirkstoffe. In NRW, Schleswig-Holstein und Hamburg haben sich alle Kassen zusammengetan und wollen mit Pharmaherstellern Verträge über zahlreiche Wirkstoffe für die Krebstherapie schließen. Diese sollen schon ab Oktober greifen. Die AOK Rheinland/Hamburg hat im Namen aller Kassen in den entsprechenden KV-Gebieten einen Lieferauftrag zu sogenannten Open-House-Verträgen bekanntgemacht. Zu den geforderten Zielpreisen dürfen die Hersteller dann mit den Kassen abrechnen. Die Verträge sind nicht exklusiv, jeder Hersteller kann – auch später noch – zu den geforderten Konditionen beitreten.

Bei der Verarbeitung der betroffenen Wirkstoffe müssen die Zyto-Apotheker solche Verträge in der Praxis beachten – wie bei den klassischen Generikaverträgen. Haben mehrere Hersteller den Vertrag für einen Wirkstoff unterzeichnet, kann die Apotheke zwischen den Anbietern wählen. Verwürfe dürfen ebenfalls abgerechnet werden, offenbar müssen letztlich die Firmen dafür aufkommen.

Dem Vernehmen nach sind die Gespräche zwischen DAV und GKV-Spitzenverband auch wegen des Vorpreschens der Kassen mit den Open-House-Verträgen ins Stocken geraten. „Das hat eine Einigung eher erschwert als erleichtert“, hieß es aus Verhandlungskreisen. Beide Seiten hätten es wohl lieber gesehen, erst eine neue Hilfstaxe unter Dach und Fach zu bringen und dann die Potenziale für die Herstellerverträge auszuloten.

Von den Forderungen der Kassen bei den Zielpreisen hängt auch ab, ob oder in welchem Umfang sich die Hersteller an den Open-House-Verträgen beteiligen. Während die Originalhersteller in einer relativ komfortablen Situation sind, wird die Generikaindustrie die Entwicklung sehr genau im Blick behalten müssen. Die Möglichkeit eines späteren Beitritts zu gleichen Konditionen würde aber auch ihnen zumindest eine Phase der Zurückhaltung zu Beginn erlauben. Am 1. Oktober soll es losgehen. Dann wissen die Zyto-Apotheker, bei wem sie künftig einkaufen müssen.

An den Open-House-Verträgen beteiligt sind neben der federführenden AOK Rheinland/Hamburg die AOK NordWest, Barmer, Techniker, DAK-Gesundheit, KKH, die beiden anderen Ersatzkassen HKK und HEK, der BKK-Landesverband Nordwest, IKK Nord sowie die IKK classic, die Knappschaft und die SVLFG als landwirtschaftliche Krankenkasse.

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