Reisekosten

BMG-Pendeln kostet über 630.000 Euro

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Berlin -

Über eine halbe Million Euro gibt das Bundesgesundheitsministerium von Jens Spahn (CDU) jährlich für Dienstreisen aus. Über die Hälfte davon geht für Dienstreisen zwischen den beiden Standorten des Ministeriums in Bonn und Berlin drauf. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, stiegen die Reisekosten – Bahnfahrten, Flüge, Pkw­-Fahrten, öffentlicher Personennahverkehr und Hotelübernachtungen – für Dienstreisen von BMG­-Mitarbeitern zu den anderen Standorten des Ministeriums von gut 571.000 Euro im Jahr 2017 auf fast 634.000 Euro im vergangenen Jahr. In der ersten Hälfte des laufenden Jahres beliefen sich diese Reisekosten den Angaben zufolge mit Stand vom 30. Juni auf knapp 317.000 Euro. Rund 490.000 Euro bezahlt das BMG für sogenannte externe Reisen.

Das Ministerium hat als Ressort seinen ersten Dienstsitz in Bonn und seinen zweiten in Berlin, heißt es in der Antwort. Alle Abteilungen verfügten über geteilte Organisationseinheiten mit Beschäftigten an beiden Standorten. Die Organisationsstruktur des BMG werde regelmäßig überprüft, um eine insbesondere an den politischen Erfordernissen ausgerichtete Aufgabenverteilung an beiden Dienstsitzen zu gewährleisten. Die Kommunikation der Beschäftigten sei in den allermeisten Fällen nicht standortgebunden.

Kommunikationsmittel wie Video-/Telefonkonferenztechnik und elektronische Kommunikation ermöglichten eine Zusammenarbeit über die Standorte hinweg und weitgehend unabhängig vom Dienstort der jeweiligen Beschäftigten. Darüber hinaus nähmen, soweit möglich, Beschäftigte, die in Berlin ihren Dienstsitz haben, Berliner Termine wahr und umgekehrt nehmen Bonner Beschäftigte Termine in Bonn wahr, um Dienstreisen zu vermeiden. Dem Dienstort Bonn sind aktuell 346 Personen und dem Dienstort Berlin 405 Personen zugeordnet.

Grundsätzlich gilt bei Dienstreisen die freie Wahl des Verkehrsmittels. Eingeschränkt werde diese Wahlfreiheit hinsichtlich der Erstattung von Flugkosten, die grundsätzlich nur erstattet werden, wenn ein Flugzeug aus dienstlichen oder wirtschaftlichen Gründen genutzt wurde. In vielen Fällen würden bei Dienstreisen auch BMG-interne Termine mit externen Terminen verknüpft oder es werde oftmals ein Mix aus verschiedenen Reisemitteln bei einer Dienstreise genutzt.

Die Anzahl der Fahrten sowie die Anzahl der zurückgelegten Kilometer mit den jeweiligen Verkehrsmitteln in den einzelnen Jahren sei nach Angabe des Bundesverwaltungsamts allerdings nicht auswertbar. Danach ergeben sich folgende Kosten in den Jahren 2017 bis 2019 für Dienstreisen von Mitarbeitern des BMG nach Bonn oder nach Berlin: Für Bahnfahrten 2017 73.058 Euro und 2018 bereits 108.924 Euro, im 1. Halbjahr 2019 wurde dafür 55.305 Euro ausgegeben. Für Flüge zwischen Bonn und Berlin gab das BMG 2017 321.396 Euro aus, 2018 stieg der Betrag auf 323.865 Euro, im 1. Halbjahr wurde für 147.678 Euro geflogen. Teuer waren auch die Hotelkosten für Übernachtungen: 145.747 Euro (2017) und 169.600 Euro (2018). Im 1. Halbjahr 2019 wurde bereits für 98.050 Euro übernachtet. Etwas niedriger fallen die Beträge für externe BMG-Dienstreisen aus.

Den Mitarbeiter des BMG stehen den Angaben zufolge 23 Dienstkraftfahrzeuge zur Verfügung: vier Audi A8, ein BMW 740e Hybrid, ein BMW 520d, fünf BMW 530e Hybrid, eine Mercedes E-Klasse Hybrid, drei Mercedes E 220 CDI, ein Mercedes V 250d, ein VW-Caravelle 2.0 TDI, zwei Audi A3 Hybrid, vier Renault Kangoo ZE. Im laufenden Jahr entstehen dafür Kosten in Höhe von 67.000 Euro für Leasingraten, in Höhe von 45.367 Euro für die Nutzung (Kraftstoffe etc.) sowie in Höhe von 19.304 Euro für Wartung und Reparaturen.

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