Weg für GSAV frei

Importförderklausel: SPD knickt ein

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Berlin -

Im Koalitionsstreit um die Importförderklausel ist die SPD eingeknickt und hat ihre Forderung nach einer Abschaffung aufgegeben. Stattdessen wurde dem bereits vor Tagen vorbereiteten Kompromiss mit Ausnahmen für biotechnologisch hergestellte Arzneimittel zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die am Mittwoch und Donnerstag geplante Verabschiedung des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) durch den Bundestag.

Lange Zeit haben die Gesundheitspolitiker der Großen Koalition über die Importförderklausel gestritten. Die SPD fordert deren Streichung, die Union hielt dagegen. Mitte Mai hatte SPD-Politiker Karl Lauterbach angekündigt, dass sich die SPD gegen den Fortbestand der geänderten Importförderklausel im GSAV stellen werde. Dieser Punkt sei „sehr kritisch“, so Lauterbach. Es gebe weder ökonomische noch arzneimitteltechnische Gründe für den Reimport. Dafür handele man sich nur Probleme ein: „Es gibt überhaupt keinen Grund, daran festzuhalten. Wir wollen das abschaffen.“

Der SPD-Fraktionsvize kritisierte in diesem Zusammenhang den Einfluss „eines einzelnen Ministers und einer einzelnen Parteivorsitzenden“, die wegen eines „Unternehmens in einem kleinen westdeutschen Bundesland“ die ursprünglich von Spahn geplanten Abschaffung der Importförderklausel blockiert hätten. Gemeint sind damit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und die neue CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer. Beide stammen aus dem Saarland. Dort beheimatet ist mit Kohlpharma der größte Arzneimittelimporteur. „Das ist eine kritische Situation und ein Beispiel für Lobbyismus. Das ist mit Händen zu greifen“, so Lauterbach.

Offen ließ Lauterbach aber, wie sich die SPD in den weiteren Beratung zum GSAV verhalten wollte. Jetzt hat die SPD dem Kompromiss trotzdem zugestimmt. „Von der Verpflichtung zur Abgabe preisgünstiger importierter Arzneimittel ausgenommen werden biotechnologisch hergestellte Arzneimittel sowie zusätzlich antineoplastische Arzneimittel zur parenteralen Anwendung wegen ihrer besonderen Anforderungen insbesondere an die Lagerung und den Transport. Die Qualität und Wirksamkeit dieser Arzneimittel wird aufgrund höherer Transportrisiken bei langen Lieferwegen als gefährdet angesehen. Dieser wurde allerdings um ein Prüfklausel erweitert. Danach soll das Bundesgesundheitsministerium bis 2021 einen Bericht über die Entwicklung der Arzneimittelimporte vorlegen. Dann soll erneut über die Förderklausel diskutiert werden“, heißt es im Änderungsantrag.

Nach der GSAV-Verabschiedung hat aber der Bundesrat das letzte Wort. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig. In der Länderkammer gibt es eine Mehrheit für die Abschaffung der Importförderklausel.

Das Thema Importförderung hat im Zuge der GSAV-Beratungen bereits einen wechselvollen Verlauf hinter sich: Im ersten GSAV-Entwurf sollte der Passus noch angepasst werden, im Regierungsentwurf vom 11. Januar hieß es dann, er sei überholt und solle komplett gestrichen werden. Im überarbeiteten Entwurf, der am 22. Januar veröffentlicht wurde, tauchte plötzlich eine ganz neue Regelung auf, wonach eine neue, dreiteilige Importklausel eingeführt werden soll.

Demnach solle für Originalpräparate bis zu einem Preis von 100 Euro weiterhin ein Mindestpreisabstand von 15 Prozent gelten. Für Arzneimittel zwischen 100 und 300 Euro gilt der Preisabstand von 15 Euro als Mindestgrenze. Für noch teurere Arzneimittel ab 300 Euro wird als neuer Mindestpreisabstand die Grenze von 5 Prozent eingeführt – rechnerisch beginnend also erneut bei 15 Euro. Entscheidend: Für extrem hochpreisige Arzneimittel gibt es keinen „Deckel“ mehr.

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