Labor-Debatte #68

„Ich will die Creme erst testen!“

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Berlin -

Mehr als die Hälfte der Frauen gibt an, eine empfindliche Haut zu haben. Auf der Suche nach der passenden Pflege wollen sich die Kundinnen nicht immer auf die Expertise des Apothekenpersonals verlassen, sondern sich vor dem Kauf selbst von der Verträglichkeit überzeugen und fragen nach einem „Tester“. Doch nicht alle Kosmetikhersteller stellen Warenmuster zur Verfügung. Die oft heiß begehrte Augencreme fehlt in so manchen Probenschubladen. Wie geht ihr mit dem Thema um? Füllt ihr trotz neuer Kosmetikverordnung noch ab? Nehmt ihr Ware zurück, die nicht vertragen wurde, wenn es kein Testmuster vorab gab? Diskutiert mit euren Kollegen im LABOR, der Apotheken-Community powered by Pohl-Boskamp. Jetzt mit Kollegen austauschen und diskutieren.

Zum Hintergrund: Die Kosmetikverordnung löste im Jahr 2013 – nach einer dreijährigen Übergangsfrist – die EG-Kosmetikrichtlinie und deren nationale Umsetzungen ab. Artikel 19 der EU-Kosmetik-VO regelt die Kennzeichnung der Produkte. Demnach müssen auf den Behältnissen unter anderem die Liste der Bestandteile, der Verwendungszweck oder besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Gebrauch angegeben werden. Dies gilt auch für Gratispackungen. Eine Ausnahme gibt es für die Deklaration des Nenninhaltes zum Zeitpunkt der Abfüllung. Kosmetika mit weniger als 5 g oder 5 ml und Gratis- oder Probepackungen müssen keine Kennzeichnung zum Nenninhalt enthalten. Die ausschließliche Kennzeichnung in einer Fremdsprache ist seit dem 11. Juli 2013 in Deutschland nicht mehr zulässig.

Das LABOR ist ein Raum für fachliche Debatten – „powered by“ Pohl-Boskamp. Hier tauschen sich Apotheker und PTA zu fachlichen oder auch politischen Themen aus und teilen praktisches Wissen sowie nützliche Tipps miteinander. Die Diskussionen sind zeitlich begrenzt geöffnet; mehrmals pro Woche werden neue Themen aufgerufen. Aus den Ergebnissen werden Lern- und Infomaterialien wie Beratungskarten und Checklisten erstellt und allen Nutzern zum Download angeboten. Auch die Redaktion von APOTHEKE ADHOC greift die diskutierten Inhalte journalistisch auf – die Anonymität der Teilnehmer bleibt dabei selbstverständlich stets gewahrt.

Um sicherzustellen, dass die Fachgruppe unter sich diskutieren kann, werden bei der Registrierung einige Fragen zur Berufsqualifikation gestellt. So gelangt nur verifiziertes pharmazeutisches Personal in den Diskussionszirkel. Letztlich ist das Labor eine echte Chance, Arbeitsprozesse in der Apotheke praxisnah und anhand persönlicher Erfahrungen zu verbessern – von der Crowd für die Crowd eben.

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