Schweiz

Monsieur Prix kritisiert Generikapreise

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Berlin -

In der Schweiz sind Generika aus Sicht des eidgenössischen Preisüberwachers zu teuer. Stefan Meierhans, der das Amt seit 2008 inne hat, hat sich in seinem Bericht zum „Generika-Auslandvergleich“ dringend für ein Festbetragssystem ausgesprochen. Auf diese Weise könne jährlich ein dreistelliger Millionenbetrag eingespart werden.

Ein Vergleich mit 15 westeuropäischen Ländern zeigt laut Preisüberwacher, der auch Monsieur Prix genannt wird, dass Generika in der Schweiz mit Abstand am teuersten sind. An zweiter Stelle folgte Norwegen, wo die Präparate immerhin ein Drittel günstiger sind. Im Durchschnitt – und in Deutschland – kosteten Generika 41 Prozent des Schweizer Preises. Die Niederlande lagen mit 9 Prozent am untersten Ende der Tabelle.

Die Länder, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) für seinen regelmäßigen Auslandspreisvergleich nutzt, liegen bei durchschnittlich 35 Prozent unter dem Schweizer Wert. „Das heißt, ein Generikum der untersuchten Firma in der Schweiz kostet durchschnittlich fast dreimal so viel“, so der Preisüberwacher.

Auch wenn man die Pauschalen für die Beratung in den Apotheken hinzuzog, änderte sich an dem Bild kaum etwas: In der Schweiz dürfen Apotheken bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zusätzlich zum Publikumspreis eine sogenannte „Leistungsorientierte Abgeltung“ (LOA) verrechnen, die etwa den Medikamenten-Check für 4,32 Franken und den Bezugs-Check für 3,24 Franken beinhaltet. Durchschnittlich werden pro Medikamten 6,25 Franken berechnet, umgerechnet rund 5,70 Euro.

Ähnliche Modelle gibt es beispielsweise in den Niederlanden. Dort berechnen Apotheker sechs Euro für die Standard-Ausgabe und zwölf Euro für die Erstausgabe. In der Schweiz werden Generika bei Beachtung der Pauschalen für pharmazeutische Leistungen 10 Prozent teurer – die Generika in den Niederlanden kosten dem Preiswächter zufolge selbst mit der Vergütung für Apotheker maximal ein Drittel des Schweizer Preises.

Der Preisüberwacher sieht verschiedene Gründe für die großen Preisunterschiede – und entsprechend verschiedene Lösungsansätze. So sollte aus seiner Sicht beispielsweise die Vorgabe überdacht werden, dass Generikafirmen alle Packungen des Originators – und somit auch unrentable Packungen – anbieten müssen.

Auch die sogenannte Abstandsregelung wirke wettbewerbshinderlich. Im Gegensatz zu den Originalmedikamenten würden die Preise der Generika in der Schweiz nicht über einen Auslandpreisvergleich bestimmt, sondern müssten abhängig vom Umsatz des wirkstoffgleichen Originals mindestens 10 bis 60 Prozent günstiger sein. Dies werde von vielen Herstellern als Preisempfehlung wahrgenommen und habe daher einen negativen Einfluss auf den Preiswettbewerb.

Ein weiteres Problem ist aus Sicht des Preisüberwachers der geringe Marktanteil von Generika. Die Grundversicherung übernehme die Kosten von Generika und Originalen. Daher sei der Anreiz für Patienten gering, Preise zu vergleichen und günstigere Präparate zu verlangen. Außerdem kritisiert Meierhans Fehlanreize bei den Vertriebsmargen: Selbstdispensierende Ärzte und Apotheker würden beim Verkauf teurer Medikamente mehr verdienen.

„Um den insgesamt unbefriedigenden Zustand bei den Generika zu verbessern, ist ein Systemwechsel dringend nötig“, so der Preisüberwacher. Erfreulicherweise arbeite das Bag zurzeit an einem Vorschlag für ein Festbetragssystem. Der Festbetrag solle auf Basis eines günstigen Generikums erstellt werden, die Preisobergrenze müsse ein Auslandpreisvergleich bilden.

Dieses System biete Anreize für die Hersteller von Generika und von patentabgelaufenen Originalpräparaten, ihre Preise zu reduzieren, ist Meierhans überzeugt. Patienten wiederum hätten verstärkt Anreize, günstige Präparate zu beziehen, die ihnen vollständig vergütet würden. „Die Wahlfreiheit für den Patienten bleibt bestehen, da er weiterhin eine Auswahl hat. Es ändert sich nur, wer wieviel bezahlt.“

Es sind verschiedene Formen der genauen Ausgestaltung möglich. So wäre es beispielsweise denkbar, dass für alle Patienten, welche bereits auf ein Medikament eingestellt sind, die Kosten dieses Medikaments weiterhin übernommen werden und die neuen Regeln zur Vergütung nur für Patienten gelten, welche erstmals ein bestimmtes Medikament erhalten. Eine solch großzügige Übergangsregelung könnte die Akzeptanz für das neue System erhöhen.

Preisvergleiche mit dem Ausland zeigten regelmäßig, dass Generika in der Schweiz deutlich teurer seien, schreibt die Behörde. Bisher seien oft nur Wirkstoffe miteinander verglichen worden, aber nicht die Preise einzelner Hersteller. Das wurde nun untersucht.

Ausgewählt wurde jeweils die umsatzstärkste Packung und mit Produkten einer international tätigen Generikafirma verglichen. Für den Vergleich mit den deutschen Preisen wurden die Preise abzüglich des Herstellerabschlags berücksichtigt, die Preise aus Rabattverträgen konnten jedoch nicht herangezogen werden. Verglichen wurden die Apothekenabgabepreise, somit sind auch die Vertriebsmargen der Apotheker und die jeweilige Mehrwertsteuer enthalten.

Für den Vergleich wurden 20 umsatzstarke Wirkstoffe und Kombinationen untersucht: Pantoprazol, Atorvastatin, Quetiapin, Escitalopram, Esomeprazol, Omeprazol, Amlodipin, Amoxicillin/Clavulansäure, Simvastatin, Olanzapin, Clopidogrel, Venlafaxin, Citalopram, Pravastin natrium, Fentanyl, Candesartan cilexetil, Mirtazapin, Candesartan cilexetil/HCT, Dorzolamid/Timolol und Lamotrigin.

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