Kommentar

Die Axt am Grundrecht Apotheke

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Berlin -

Kassel bleibt ein schlechtes Pflaster für Apotheken. Erst die Entscheidung zur Null-Retax, dann der Freibrief für verspätete Zahlungen der Kassen. Heute ist das Bundessozialgericht (BSG) noch einen Schritt weiter gegangen und hat im Bereich der Sterilrezepturen de facto die freie Apothekenwahl aufgehoben. Die Machtfülle der Kassen ist jetzt quasi unbegrenzt, der Zyto-Markt steht vor einer Revolution. Ein Kommentar von Alexander Müller.

Es ging um sehr viel Geld für die AOK Hessen: Sie hatte im zweistelligen Millionenbereich Apotheken auf Null retaxiert. Das BSG hat heute erneut auch diese Vollabsetzungen für rechtens erklärt. Wer eine Leistung nicht erbringen darf, hat auch keinen Anspruch auf Vergütung, so die schlichte Logik. Dass der Versicherte Anspruch auf die Wahl einer Apotheke hat, sehen die Richter in Kassel nicht.

Die AOK hat ihren Versicherten dieses Recht der freien Apothekenwahl genommen. Es dürfte eine Frage der Zeit sein, bis andere Kassen dies in anderen Bereich ebenfalls versuchen, nachdem erfolgreich die Axt an dieses sozialrechtliche Grundrecht gelegt wurde. Den Segen des BSG haben die Kassen jetzt.

Die Sozialgerichte in Marburg und Darmstadt hatten die Gefahr in der Vorinstanz erkannt und jeweils dem Apotheker Recht gegeben. Doch aus Sicht des BSG benötigen Krebspatienten kein Wahlrecht. Das Wirtschaftlichkeitsgebot wiegt im Zweifel schwerer und sei doch immerhin auch im Interesse der Versicherten. Die Ausnahme beim Zuweisungsverbot, die eigentlich die Versorgung erleichtern soll, sah das BSG als Beweis für die fehlende Wahlfreiheit. Der Wegfall eines Verbots wird zum Gebot.

Das BSG hatte bei seiner Entscheidung allein die Wirtschaftlichkeit im Blick. Kasse und Apotheker müssten sich auf ihren Vertrag verlassen können, so das Argument. Der ausdrücklich geäußerte Wunsch des Patienten muss dann eben hinten anstehen. Im Zweifel auch die Qualität der Versorgung.

Bezeichnenderweise hat das BSG hier den Hilfsmittelmarkt als Referenz genannt, wo es auch exklusive Verträge gebe. Das stimmt, und Patientenvertreter können eindrucksvoll von den Folgen berichten. Mittlerweile untersucht sogar der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), das Thema. Heute sieht es so aus, als könnte nur noch die Politik den Patienten helfen, die Gerichte tun es nicht. Die helfen den Kassen.

In der Zyto-Versorgung beginnt mit dem Urteil eine neue Zeitrechnung. Nach den gescheiterten Testballons in Flächenländern werden nun alle Kassen diese Leistung ausschreiben und den Markt im Zweifel zur Ordnung retaxieren. Hatte Fresenius in Hessen womöglich noch zu früh die Flinte ins Korn geschmissen, drohen jetzt amerikanische Verhältnisse.

Die großen Lohnhersteller werden den Markt übernehmen, die Zahl der Anbieter auf Apothekerseite dürfte schon mittelfristig rapide abnehmen. Denn die nötigen Investitionen lassen sich nicht rechtfertigen, wenn das Risiko, über mehrere Jahre von weiten Teilen der Versorgung ausgeschlossen zu werden, wegen der Ausschreibungen zu groß wird.

Die Wirtschaftlichkeit wird sich verbessern, kurzfristig wird das BSG in diesem Punkt Recht behalten. Aber es ist alles andere als sicher, dass die Kassen den Markt auch in Zukunft dominieren können, wenn die Zahl der Anbieter überschaubar wird.

Dass die Selektivverträge zu einer Monopolisierung führen und die Kosten mittelfristig in die Höhe treiben könnten, hielten die Richter in den Vorinstanzen für eine plausible Entwicklung. Beim BSG sieht man diese Gefahr offenbar nicht. Ebenso wenig die Gefahr von Lieferengpässen oder Komplettausfällen.

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