Arzneimittelsicherheit

Neupro ab sofort kühl lagern

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Die Europäische Arzneimittelagentur EMEA hat neue Empfehlungen zur Lagerung des Parkinsonmedikaments Neupro (Rotigotin) herausgegeben. Demnach muss das transdermale Pflaster künftig bei einer Temperatur zwischen zwei und acht Grad im Kühlschrank aufbewahrt werden. Dadurch soll die Gefahr der Auskristallisation des Wirkstoffs verringert werden. Der Hersteller Schwarz Pharma hatte in den vergangenen Monaten sowohl in Deutschland als auch in den USA Chargen von Neupro zurückgerufen, weil sich im Pflaster schneeflockenähnliche Präzipitate gebildet hatten.

Dem aktuellen EMEA-Beschluss zufolge dürfen die aktuell auf dem Markt befindlichen Chargen weiterhin an Patienten abgegeben werden, müssen jedoch ab sofort kühl aufbewahrt werden. Alle Chargen, die Schwarz Pharma künftig produziert, müssen den neuen Lagerhinweis tragen und auf dem Lieferweg die komplette Kühlkette einhalten. In einem Zeitraum von drei Monaten sollen die alten Präparate durch neue ersetzt werden. Schwarz Pharma werde in Absprache mit der EMEA in den nächsten Tagen einen Informationsbrief an alle Apotheken versenden, sagte eine Sprecherin des Unternehmens gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Der Einfluss der Kristallbildung auf die Wirksamkeit des Präparates sei noch unklar und werde derzeit untersucht, teilte die EMEA weiter mit. Die Behörde weist darauf hin, dass Patienten, die Kristalle auf der Oberfläche ihres Pflasters entdecken, die Anwendung von Neurpo nicht ohne Rücksprache mit ihrem Arzt oder Apotheker unterbrechen sollten.

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