„Lüften statt vergiften“

Shisha-Rauchen: LAGeSo startet Gesundheitskampagne

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Berlin -

Kohlenmonoxid aus der Shisha: Das Rauchen der Wasserpfeife erfreut sich wachsender Beliebtheit. Infolgedessen steigt auch die Zahl der Shisha-Bars rasant. Bei den 18- bis 25-Jährigen liegt die 30-Tages-Präferenz bei bis zu 19 Prozent. Dabei birgt das Rauchen der orientalischen Tabakpfeife viele Gefahren. Die Gesundheitskampagne des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin weist auf die Gefahr von CO-Vergiftungen hin.

In den vergangenen Monaten sei vermehrt über Rettungseinsätze in Shisha-Bars und gar über Schließungen berichtet worden. In der Hauptstadt wurden laut LAGeSo in den Jahren 2016 bis Juli 2018 insgesamt 29 Druckkammerbehandlungen gezählt, die im Zusammenhang mit Kohlenmonoxid-Vergiftungen durch das Shisha-Rauchen stehen. Die Dunkelziffer könnte weitaus höher liegen, denn bislang sind Notaufnahmen und Krankenhäuser nicht dazu angehalten, die Fälle zu dokumentieren. Großeinsätze mehrerer Berliner Ordnungsbehörden hätten zudem zu vorübergehenden Schließungen geführt, weil im Rahmen der Untersuchung zu hohe CO-Konzentrationen in den Bars festgestellt wurden.

„Das LAGeSo sieht sich im Zusammenhang mit CO-Intoxikationen durch zu hohe Innenraum-Konzentrationen in Shisha-Bars in der Rolle des Aufklärers des Verbrauchers“, teilt die Behörde mit und startet eine Öffentlichkeitskampagne im Sinne der Prävention. Ein akutes Gesundheitsrisiko ergibt sich laut LAGeSo durch hohe CO-Konzentrationen in geschlossenen Räumen. Dies ist auf das Verglimmen der Kohle zurückzuführen – vor allem in schlecht belüfteten Räumen. Das farb- und geruchlose Gas vermischt sich mit der Raumluft und wird eingeatmet, wo es über die Lunge ins Blut gelangt und den Sauerstofftransport stört. Schwerwiegende gesundheitliche Schäden können die Folge sein. Möglich sind diffuse Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Bewusstlosigkeit, Krampfanfälle, Herzrhythmusstörungen, myokardiale Ischömien und gar der Tod.

Kohlenmonoxid kann nur sehr langsam auf dem normalen Weg aus dem menschlichem Körper ausgeschieden werden. Zudem ist die Zeitspanne zwischen den ersten Symptomen der Vergiftung und der Bewusstlosigkeit nur sehr kurz. Aus diesem Grund liefert das LAGeSo Hinweise für die richtigen Rahmenbedingungen. Zu Hause sollten die Konsumenten am besten draußen rauchen oder die Fenster und Türen weit öffnen. Wer in eine Shisha-Bar geht, sollte auf die Lüftungsanlage und den CO-Warnmelder achten.

Zielgruppe der Kampagne sind Jugendliche und junge Erwachsene sowie Eltern und Beschäftige in Shisha-Bars. Erreicht werden sollen die Jugendlichen vor allem über eine Social-Media-Kampagne, für die eigens ein Musikvideo produziert wurde, das auf Twitter, Facebook, Instagram oder YouTube verbreitet wird. Außerdem wurden für die Kampagne Postkarten gestaltet und der Berliner Fernsehturm als Wasserpfeife umfunktioniert. Auf den Karten wird auf die Gefahr hingewiesen, die Jugendlichen werden gezielt angesprochen: „Kopfschmerzen beim Shisha-Rauchen? Das könnten Anzeichen für eine Vergiftung sein. Am besten draußen rauchen oder für ausreichende Belüftung sorgen.“

Aber das LAGeSo richtet sich auch an die Bar-Betreiber: Sie sollten eine ausreichend dimensionierte Be- und Entlüftungsanlage installieren, die möglichst sensorgesteuert ist. In Anlehnung an den Arbeitsplatzgrenzwert, der eine 8-stündige Exposition umfasst, werde für Shisha-Bars eine maximale CO-Konzentrationswert von 30 ppm (35 mg/m3) in der Raumluft als noch vertretbar angesehen. Dabei gilt es zu bedenken, dass eine Shisha pro Stunde für eine durchschnittliche CO-Emission von 4,5 g sorgt. Dies entspricht 130 m³ abgeführter Luft bei einer brennenden Wasserpfeife.

Aus Sicht des LAGeSo ist ein Warnhinweis für beispielsweise Schwangere und Herz-Kreislauf-Erkrankte unverzichtbar. Außerdem sind Kohlenmonoxid-Warngeräte in ausreichender Anzahl und Qualität zu installieren. „Die Geräte sollen über ein Display die CO-Konzentration anzeigen und bei längerer Überschreitung einen akustischen Alarm auslösen“, so die Behörde.

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