Amtsgericht Oldenburg

Todespfleger zu Schadenersatz verurteilt

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Berlin -

Das Arbeitsgericht Oldenburg hat den des 97-fachen Mordes angeklagten Ex-Krankenpfleger Niels H. zu einer Schadenersatzzahlung an das Klinikum Oldenburg verurteilt.

Nach dem Urteil vom 7. März muss H. rund 47.000 Euro für zwei medizinische Gutachten und Anwaltsleistungen aufbringen, die die Klinik zur Aufklärung seiner mutmaßlichen Mordserie in Auftrag gegeben hatte, wie „Der Spiegel“ am Freitag berichtete.

H.s Anwältin Ulrike Baumann bestätigte das Urteil auf Anfrage, wies aber daraufhin, dass das Klinikum mehr als 600.000 Euro gefordert hatte. Damit habe sich die Klinik aber nicht durchsetzen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Ex-Krankenpfleger wegen Mordes an 97 Patienten an den Kliniken in Delmenhorst und Oldenburg angeklagt. Sie wirft ihm vor, seine Opfer mit verschiedenen Medikamenten zu Tode gespritzt zu haben. H. hat die Taten nach Angaben der Ermittler weitgehend gestanden. Der neue Prozess gegen den verurteilten Patientenmörder beginnt am 30. Oktober in Oldenburg.

Wegen des Todes von sechs Patienten auf der Delmenhorster Intensivstation hatte das Landgericht Oldenburg den Mann bereits zu lebenslanger Haft verurteilt.

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