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Grippe: Vierfach-Impfung per Eilbeschluss

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Berlin -

Angesichts der grassierenden Grippe in Deutschland fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz die Vierfachimpfung für alle per Eilverfahren. „Bis heute übernehmen nicht alle Krankenkassen die wichtige Vierfach-Impfung“, so Vorstand Eugen Brysch. Im November 2017 hatte die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) die Vierfach-Impfung gegen Grippe empfohlen.

Der Grund: Gerade in der aktuellen Saison hilft der Dreifach-Impfstoff nur bedingt, weil er weniger Viren abdeckt. Bestimmte Influenza-B-Viren, die rund die Hälfte der bisher nachgewiesenen Fälle verursacht haben sollen, werden nur durch die Vierfach-Impfung abgedeckt.

Schutzimpfungen sind seit 2007 Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Der für den Leistungskatalog der Kassen zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Januar 2018 mitgeteilt, nach der STIKO-Empfehlung zügig über eine Aufnahme des Vierfach-Impfstoffs in die Pflichtleistungen der Kassen zu beraten. „Hierfür besteht eine gesetzliche Frist von maximal drei Monaten”, sagte G-BA-Chef Josef Hecken.

Brysch kritisierte, heute seien chronisch und schwerstkranke Menschen beim Grippeschutz auf das Wohlwollen ihrer Krankenkasse angewiesen. Dass der G-BA die Entscheidung über die Vierfach-Impfung als dann reguläre Kassenleistung erst für April treffen wolle, sei viel zu spät für die diesjährige Grippesaison. „Deshalb muss der Gesetzgeber für solche Gefährdungssituationen ein Eilverfahren einführen.”

Zuletzt hatte die Grippewelle in Deutschland einen neuen Höhepunkt erreicht. In der dritten Februarwoche registrierte das Robert-Koch-Institut rund 24.000 neue Grippefälle. Mindestens 136 Menschen starben nachweislich nach einer Influenza-Infektion - vorwiegend Menschen im Seniorenalter, die oft Vorerkrankungen hatten.

Die tri- und tetravalenten Impfungen schützen gegen die zwei Influenza-A-Stämme, der Dreifach-Impfstoff gegen einen weiteren Influenza-B-Stamm, der Vierfach-Impfstoff gegen beide Influenza-B-Stämme. Bislang profitieren nur Risikopatienten mit medizinischer Indikation davon, wenn der Arzt den tetravalenten Impfstoff für notwendig erachtet. Laut Iqvia, dem auf Pharma spezialisierten Datenkonzern, nahm der Einsatz tetravalenter Influenza-Impfstoffe gegenüber trivalenten Vakzinen in den vergangenen drei Jahren sowohl bei den Kassen- als auch Privatrezepten kontinuierlich zu. Allerdings ist der prozentuale Anteil im PKV-Bereich knapp fünfmal so hoch wie innerhalb der GKV.

Die tetravalenten Impfstoffe hatten einen Anteil von 2,1 Prozent an allen Impfungen beziehungsweise rund 284.000 Impfdosen im Jahr 2015, mehr als 5,2 Prozent (700.000 Dosen) in 2016 und 9,6 Prozent (1,3 Millionen Dosen) im vergangenen Jahr. Der Anteil der Vierfach-Vakzine lag bei Privatrezepten schon in 2015 bei 15 Prozent; 2017 waren es 44 Prozent. Zum Vergleich: Bei Kassenrezepten lag die Quote zuletzt bei 6 Prozent. Das Robert-Koch-Institut schätzt, dass mit der Vierfach-Impfung jährlich 270.000 Grippe-Erkrankungen wegfielen und mehr als 100.000 Arztbesuche überflüssig würden.

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