Packungsgrößenverordnung

Neue N-Größen gelten ab Mai

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Die Messzahlen für die Normgrößen N1, N2 und N3 werden nun doch schon zum 1. Mai geändert. Ursprünglich sollten die neuen Anlagen der Packungsgrößenverordnung (PackungsV) erst zum 1. Juli angepasst werden, nachdem davor schon der 1. März anvisiert worden war. Die am häufigsten verordneten Packungen sollen durch die Änderungen wieder einer Normgröße entsprechen.

In den bisherigen Anlagen der PackungsV sind für einzelne Arzneistoffklassen die Höchstmengen für kleine, mittlere und große Packungen definiert. Da seit Januar nur noch geringe prozentuale Abweichungen erlaubt sind, liegen viele gängige Packungen außerhalb der Spannen. Ursache sind die verschiedenen Dosierungen und Therapieschemata der einzelnen Wirkstoffe.

Für zahlreiche Arzneistoffe, Wirkstoffkombinationen oder -klassen wird es künftig deshalb gesonderte Messzahlen geben, insgesamt sind es mehr als 800 neue Positionen. Allein bei den Antibiotika sind 40 Untergruppen mit jeweils einzelnen N-Größen vorgesehen. So werden zum Beispiel für den Wirkstoff Azithromycin die Messzahlen auf 3, 7 und 24 Stück festgeschrieben, während es bei Ofloxacin 8, 20 und 50 Stück sind. Bei den Wirkstoffen Doxycyclin und Ciprofloxacin sind sogar je nach Dosierung andere Normgrößen geplant.

Die allgemeinen Bestimmungen der neuen PackungsV treten bereits morgen in Kraft. So wird festgelegt, dass zur Berechnung der Spannweite - bei N1 darf die Abweichung 20 Prozent, bei N2 10 Prozent und bei N3 5 Prozent betragen - kaufmännisch gerundet werden. Die Hersteller sind künftig nicht mehr verpflichtet, das N-Kennzeichen aufzudrucken, sie müssen allerdings die korrekte Normgröße melden. Packungen mit ungültig gewordenem N-Kennzeichen dürfen noch 18 Monate nach der jeweiligen Änderung abverkauft werden. Anschließend dürfen sie kein N-Kennzeichen mehr tragen.

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