Packungsgrößenverordnung

N-Größen machen bei Antibiotika Probleme

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Die neuen Austauschregeln machen sich in der Apotheke besonders bei Rezepten über Antibiotika bemerkbar. Wegen der neuen Spannbreite können auch Packungen mit anderen Stückzahlen als verordnet abgegeben werden. Anders als bei der Dauermedikation mit Blutdrucksenkern oder Protonenpumpenhemmern, wo eine Abweichung zumindest aus therapeutischer Sicht unkritisch erscheint, wird bei Akutarzneimitteln in der Regel bewusst eine konkrete Menge verordnet. Vor allem bei Infektionen entscheidet die Behandlungsdauer letztlich über den Therapieerfolg.

Beispiel Clindamycin: Bei dem Wirkstoff liegen gleich mehrere Packungsgrößen innerhalb der neuen N1-Spanne für Antibiotika (12 bis 16). So gibt es innerhalb der 600 Milligramm-Dosierung 12er-, 14er- und 16er-Packungen. Bei einer Verordnung über 14 Stück wird je nach Rabattvertrag der Krankenkasse der Austausch sowohl gegen 12 als auch gegen 16 Stück vorgeschlagen.

Normalerweise wird den Patienten empfohlen, bei Antibiotika die Packung komplett aufzubrauchen. Ob dieser Ratschlag nun noch so gilt, ist fraglich, denn der Apotheker muss sich entscheiden: Gibt er weniger, als der Arzt verordnet hat, wird womöglich die beabsichtigte Therapiedauer unterschritten. Wählt die Apotheke die 16er-Packung, gibt sie mehr ab, als der Arzt wollte.

Experten sehen die Konsequenzen der neuen Austauschregeln kritisch: „Wenn der Arzt eine bestimmte Therapiedauer intendiert hat, ist es absoluter Unfug, weniger zu geben“, sagt Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz von der Frankfurter Goethe-Universität. Je nach Indikation sei eine bestimmte Einnahmedauer vorgeschrieben. „Wird das Antibiotikum nicht lange genug genommen, ist unter Umständen der Therapieerfolg gefährdet“, so Schubert-Zsilavecz. Im Zweifelsfall müsste deshalb mit dem Arzt die beabsichtigte Einnahmedauer abgeklärt werden.


Ein weiteres Problem: Bislang mussten Apotheken immer die kleinste verfügbare Packung innerhalb der N-Größe auswählen. Diese Regeln haben auch die Ärzte bei ihren Verordnungen berücksichtigt. Bei Phenoxymethylpenicillin gilt nun aber nur noch die 30er- und nicht mehr die 20er-Packung als N2 - die Apotheke muss also plötzlich eine größere Packung abgeben.

Bei anderen häufig verordneten Antibiotika sind die Apotheken darauf angewiesen, dass der Arzt die konkrete Stückzahl verordnet. So liegen zum Beispiel bei Doxycyclin oder Amoxicillin die gängigen Packungsgrößen bei 10 und 20 Stück - und damit außerhalb der neuen Spannen. Azithromycin-Präparate gibt es wegen der kurzen Einnahmedauer nur in 3er- und 6er-Packungen. Der Wirkstoff ist damit überhaupt nicht als Normgrößenpackung verfügbar.

Dass die Hersteller ihre Packungen anpassen, um dann zwar nicht mehr medizinisch, aber zumindest regulatorisch als therapiegerecht zu gelten, scheint unwahrscheinlich. Ob die für März angekündigten Anpassungen der Messzahlen Abhilfe schaffen, bleibt abzuwarten. Angesichts der zahlreichen unterschiedlichen Dosierungsschemata können einheitliche Normgrößen für die gesamte Antibiotikagruppe nicht alle Wirkstoffe abdecken.

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