Packungsgrößenverordnung

Marktgerechte N-Größen erst ab Juli

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Die Apotheken werden noch bis Mitte des Jahres mit Problemen bei der Umsetzung der neuen Packungsgrößenverordnung (PackungsV) konfrontiert sein. Anders als zunächst angekündigt, sollen die Messzahlen nun doch nicht schon im März, sondern erst am 1. Juli an die am häufigsten verordneten Packungsgrößen angepasst werden.

Die Hersteller und die Betreiber der Datenbanken sollten dadurch ausreichend Zeit für die Meldung und Eintragung geänderter Packungsgrößen erhalten, heißt es in der Begründung des nun vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Entwurfs.

Auch die Abverkaufsfrist wurde verändert: Packungen, die nach der Änderung kein gültiges N-Kennzeichen mehr tragen, dürfen noch 18 Monate in Verkehr gebracht werden. Ursprünglich war der Abverkauf bis Ende Juni begrenzt gewesen. Die Frist sei so bemessen, dass die üblichen Lagervorräte aufgebraucht werden könnten, so das BMG.

Um der Industrie das Umkennzeichnen der Verpackungen zu ersparen, soll das Aufdrucken des N-Kennzeichens künftig freiwillig sein. Für Packungen, die in die Spannen fallen, muss allerdings das N-Kennzeichen in die Datenbank gemeldet werden.

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