Krankenschwester verurteilt

Bewährungsstrafe nach Medikamenten-Irrtum

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Frankfurt/Main -

Weil sie einer Patientin das falsche Medikament verabreicht hatte, ist eine 25 Jahre alte Krankenschwester vom Landgericht Frankfurt zu 18 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Richter gingen beim Urteil von fahrlässiger Tötung aus.

Die 63 Jahre alte Patientin war durch falsche Medikation verstorben. Die Patientin hatte einen Tumor an der Lunge und war gesundheitlich stark angeschlagen. Statt des Beruhigungsmittels Melperon erhielt sie von der Schwester den Drogenersatzstoff Methadon – wegen eines Lesefehlers der Fieberaufzeichnungen. Ein kurz darauf gegebenes Gegenmittel schlug beim geschwächten Körper nicht mehr an.

Der Krankenschwester wurde nicht nur der Lesefehler nachgewiesen. Schon mehrere Stunden vor der Medikamentengabe habe sie das vorgeschriebene Abgabeprotokoll ausgefüllt und damit den Kontrollmechanismus selber außer Kraft gesetzt, hieß es im Urteil. Für den tödlichen Herz-Kreislauf-Kollaps habe es keine andere Ursache gegeben.

Die Angeklagte hatte die Verwechslung der Medikamente eingeräumt, sonst aber geschwiegen. Laut Urteil war das Unglück weder auf die Arbeitsbelastung noch auf sprachliche Probleme der Krankenschwester aus Polen zurückzuführen: „Fieberkurve und Anweisungen hatte der Computer in Druckschrift ausgedruckt.“ Der Verteidiger hatte Freispruch beantragt, er geht voraussichtlich in Revision.

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