Fahrlässige Tötung

14 Monate auf Bewährung für Apotheker

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Berlin -

Weil ein Apotheker aus dem westfälischen Petershagen offenbar ein falsches Arzneimittel abgegeben hat, starb eine Rentnerin an den Nebenwirkungen. Jetzt wurde der Pharmazeut wegen fahrlässiger Tötung vom Amtsgericht Minden zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Medienberichten zufolge war die Rentnerin eine Dialyse-Patientin, der nach einem Krankenhausaufenthalt im Jahr 2014 ein Nierenmedikament verordnet wurde. Offenbar habe ein Angehöriger der 78-Jährigen das Arzneimittel aus der Apotheke abgeholt. Irrtümlicherweise gab der angeklagte Apotheker ein falsches Präparat ab. Der Gesundheitszustand der Patientin hatte sich nach der Einnahme schnell verschlechtert.

Der Irrtum fiel dem Apotheker offenbar erst nach dem Tod der Frau – wenige Tage später – auf. Er hatte sich bei der Familie der Angehörigen erkundigt, welches Medikament sie von ihm erhalten hatten, schreibt das „Westfalen-Blatt“. Erst dann soll der Fall vor das Schöffengericht gelangt sein. Ein Gutachter erklärte vor Gericht, dass die Frau heute noch leben könnte, wenn sie das richtige Medikament bekommen hätte.

Der Apotheker soll zu Beginn des Prozesses die Aussage verweigert, beim Schlusswort aber sein Schweigen gebrochen haben. Der Pharmazeut habe keine Erklärung für den tödlichen Irrtum. „Ich möchte mich noch einmal entschuldigen. Es ist schwer nachvollziehbar, wie so etwas passieren konnte“, zitiert das Westfalen-Blatt den Apotheker.

Dem Pharmazeuten könnte zusätzlich ein Berufsverbot drohen. Der Apotheker soll Medienberichten zufolge zu einer Geldstrafe von 6500 Euro verurteilt worden sein, die er einem Kinderhospiz zu zahlen hat.

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