Italien

Ministeraffäre: Liberalisierung verschoben

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Berlin -

In Italien ist die Liberalisierung des Apothekenmarktes vorerst wieder einmal vom Tisch. Der Grund: Am 31. März musste Entwicklungsministerin Federica Guidi (parteilos) wegen Korruptionsvorwürfen von ihrem Amt zurücktreten. Bis ein Nachfolger ernannt ist, soll nicht mehr über Apothekenketten gesprochen werden.

Im Februar 2015 hatte die Regierung von Ministerpräsident Matteo Renzi ein Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs vorgelegt, mit dem Apothekenpflicht gelockert und das Fremd- und Mehrbesitzverbot abgeschafft werden sollten. Als zuständige Ministerin folgte Guidi den Vorschlägen der Wettbewerbsbehörde, nach denen der Apothekenmarkt massiv dereguliert werden sollte.

In den vergangenen Monaten ging das Gesetz den parlamentarischen Weg. Die Abgeordnetenkammer stimmte der Abschaffung von Fremd- und Mehrbesitzverbot sowie der Bedarfsplanung bereits im vergangenen Jahr zu. Im März hätte noch der Senat entscheiden müssen. Doch die für Industriethemen zuständige Kommission vertagte die Abstimmung; zuletzt war ein Termin für kurz nach Ostern angepeilt.

Dann kam die große Überraschung: Am 31. März trat Guidi überraschend von ihrem Ministeramt zurück. Zuvor war bekannt geworden, dass Guidi ihren Lebensgefährten Gianluca Gemelli vorab über Regierungsentscheidungen informiert haben soll: Ermittler hatten nach Medienberichten ein Gespräch mitgeschnitten, in dem die Ministerin Gemelli versicherte, das Kabinett werde das Haushaltsgesetz so ändern, wie er dies angeregt hatte.

Gemelli soll im Auftrag des französischen Energiekonzerns Total gehandelt haben. Im Gegenzug sollen seiner Firma Aufträge bei einer Ölanlage in Süditalien versprochen worden sein. Der Fall flog auf, weil in der Anlage in Val d'Agri in der Region Basilicata offenbar Abfälle illegal entsorgt wurden.

Erst wenn ein Nachfolger ernannt ist, soll wieder über das Thema Liberalisierung des Apothekenmarktes gesprochen werden. „Das alles ist ein großer Witz“, heißt es aus Apothekerkreisen. Die Pharmazeuten waren bereits erfolgreich, denn der neuerliche Angriff auf die Apothekenpflicht konnte sehr wahrscheinlich abgewendet werden: Der Senat stimmte dagegen, rezeptpflichtige, aber nicht erstattungsfähige Medikamente in die sogenannten OTC-Shops (Parafarmacien) zu entlassen.

Was die Zulassung von Apothekenketten angeht, ist nun alles wieder offen. Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin (Nuovo Centrodestra, NCD) war zunächst gegen eine Liberalisierung, knickte dann aber ein: Um im Interesse der Apotheke die Apothekenpflicht für die sogenannte Liste C zu retten, stimmte sie dem Kuhhandel zu. Die Beschränkung auf vier Apotheken pro Apotheker sei nicht mehr zeitgemäß und werde deshalb abgeschafft, argumentierte sie vor einem Jahr. Um die finanzielle Stabilität und damit die Überlebensfähigkeit der Apotheken zu stärken, werde man außerdem den Betrieb von Apotheken in Kapitalgesellschaften erlauben.

Die Apotheker hoffen, die komplette Freigabe noch abwenden zu können. Bei einer Anhörung hatte sich der Verband Federfarma bereits Ende vergangenen Jahres dafür ausgesprochen, dass Approbierte die Mehrheit der Firmenanteile und damit Stimmrechte halten müssen. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in Österreich, Ungarn und anderen Ländern, auch bei der Liberalisierung in Griechenland sind entsprechende Klauseln vorgesehen, die die berufliche Unabhängigkeit sichern sollen.

Seit Beginn der Finanzkrise wurde immer wieder über eine Liberalisierung des Apothekenmarktes diskutiert. Der ehemalige Ministerpräsident Mario Monti hatte bereits die Bedarfsplanung gelockert und verschiedene Arzneimittel gleichzeitig aus der Rezept- und aus der Apothekenpflicht entlassen.

Besonders bitter: Erst im März hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Befürwortern einer Liberalisierung, wie schon mehrfach seit 2009, den Wind aus den Segeln genommen: Bedarfsplanung und Apothekenpflicht stellten zwar eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar, sie seien aber gerechtfertigt, um „eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen“, hieß es in dem ursprünglichen Urteil.

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