Schwangerschaftsvorsorge

Welche Untersuchungen sind notwendig?

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Berlin -

Die Schwangerschaft ist eine besonders aufregende Zeit für die ganze Familie. Um sicher zu gehen, dass es der werdenden Mutter und dem Fötus gut geht, werden Vorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt und der Hebamme von der Krankenkasse bezahlt. Doch was passiert dort eigentlich ganz genau und wozu sind die einzelnen Untersuchungen gut?

Etwa in der fünften Schwangerschaftswoche (SSW) erfolgt die Erstuntersuchung beim Frauenarzt. Dann ist der Embryo übrigens erst drei Wochen alt, denn die SSW-Berechnung beginnt mit dem ersten Tag der letzten Periode. Bei dieser Untersuchung wird auch der Mutterpass ausgestellt. Bei jedem der nun folgenden Besuche beim Arzt wird die Schwangere gewogen und das Gewicht in den Pass eingetragen. Die Gebärmutter wird befundet und Herztöne sowie die Lage des Kindes überprüft. Auch eine Urinprobe wird immer abgegeben und auf Blut, Eiweiß, Nitrit und Glukose sowie gegebenenfalls Bakteriologische Befunde getestet. Abschließend wird der Blutdruck überprüft.

Im Rahmen der Blutabnahme erfolgt der erste Antikörpersuchtest, bei welchem im Blut der Mutter Antikörper gegen Antigene fremder roter Blutkörperchen gesucht werden. Diese könnten Komplikationen beim Kind wie Krämpfe, einen Abbau der roten Blutkörperchen, Missbildungen oder eine Fehlgeburt auslösen. Dieser Test wird zu einem späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft wiederholt. Bei der Erstuntersuchung erfolgt außerdem eine Krebsvorsorge, eine Überprüfung des Impfstatus und der vorhandenen Röteln- Antikörper, die Feststellung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors. Auf freiwilliger Basis wird ein HIV-Test angeboten und durchgeführt. Meistens untersucht der Arzt die Schwangere dann noch per Vaginalultraschall.

Ein Syphilis-Test gehört ebenfalls zur Vorsorgeuntersuchung. Der Arzt ertastet zudem die Größe sowie die Lage der Gebärmutter. Über ein Blutbild wird ermittelt, ob die werdende Mutter gesund ist und ob eventuell ein Mineralstoff- oder Vitaminmangel vorliegt. So kann frühzeitig zum Beispiel Eisen, Jod oder Folsäure supplementiert werden. Selbst übernommen werden müssen, in den meisten Fällen, die Antikörpertests für den Nachweis einer früheren Infektion mit Toxoplasmose, Zytomegalie, Ringelröteln oder einer Listeriose. In manchen Fällen übernimmt hier der Arbeitgeber die Kosten, wenn die Schwangere beispielsweise in Kontakt mit Risikopersonen kommen könnte (zum Beispiel bei dem Beruf der Kindergärtnerin oder einer Krankenschwester).

Ist die Schwangere dann zwischen der neunten und zwölften SSW angekommen erfolgt die zweite Untersuchung mit der bereits genannten Routine. Hier kommt oft der künftige Vater mit, denn der Frauenarzt führt zu diesem Zeitpunkt den ersten Bauchdecken-Ultraschall durch. Jetzt kann man schon gut erkennen, ob es sich um einen sogenannten Einling oder eine Mehrlingsschwangerschaft handelt. Ab der neunten SSW spricht man nicht mehr von einem Embryo, denn mit der Ausbildung der inneren Organe wird der Nachkomme zum Fötus. Die Kindslage wird wie auch die Herzaktion und die Länge des Kindes in den Mutterpass eingetragen. Wichtig ist die zeitgerechte Entwicklung zu überprüfen. Zwischen der elften und der dreizehnten SSW kann der Frauenarzt ein sogenanntes Ersttrimester-Screening anbieten.

Hier soll ein eventuell vorliegendes Down-Syndrom erkannt werden. Dazu werden beim Fötus die Nackentransparenz und bei der Mutter verschiedene Blutwerte überprüft. So werden etwa 95 Prozent der an Trisomie-21 erkrankten Embryonen entdeckt, bei etwa fünf bis zehn Prozent ist das Ergebnis jedoch falsch positiv. Überschreitet die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung einen bestimmten Wert, so kann eine invasive Untersuchung des Mutterkuchens Gewissheit bringen. Ist alles unauffällig, so folgen zwischen der dreizehnten und sechzehnten und der siebzehnten und zwanzigsten SSW, die dritte und vierte Vorsorgeuntersuchung.

Beim vierten Termin steht wieder ein Ultraschall an. Hier kann der sogenannte Feinultraschall durchgeführt werden, bei dem sich nicht nur Wachstum und Entwicklung des Kindes sondern auch Auffälligkeiten an den Organen feststellen lassen können. Er kann beim behandelnden Frauenarzt durchgeführt werden, wenn dieser die entsprechende Zusatzfortbildung absolviert und die passenden Geräte in seiner Praxis hat. Ansonsten fährt die Schwangere dafür in eine Klinik. Auch die Plazenta und die Fruchtwassermenge wird bei diesem Ultraschall beurteilt. Die Ergebnisse trägt der Arzt in eine Normkurve im Mutterpass ein. Bei dieser Untersuchung kann man schon häufig das Geschlecht des ungeborenen Kindes erkennen.

Zwischen der 21. und 24. SSW findet wieder eine normale Vorsorgeuntersuchung mit Gewichts- Blutdruck und Urinkontrolle statt. Ist der Blutdruck zu hoch und findet sich Eiweiß im Urin, so können das erste Anzeichen einer Gestose oder Präeklampsie sein, die vermehrt ab der zwanzigsten SSW auftritt. Um Mutter und Kind zu schützen muss diese sogenannte Schwangerschaftsvergiftung genauestens im Auge behalten werden. Weitere Symptome sind Wassereinlagerungen und Kopf- oder Oberbauchschmerzen. Besonders häufig davon betroffen sind werdende Mütter mit starkem Übergewicht, einem Alter ab 40 Jahren oder mit Diabetes mellitus.

Der orale Glucosetoleranztest (oGGT) gehört zum Screening zwischen der 24 und 27 SSW. Hier wird bei der Schwangeren morgens nüchtern in der Frauenarztpraxis zunächst eine Blutzuckertest durchgeführt. Danach trinkt sie 75 Gramm Glucose aufgelöst in einem Glas Wasser, und der Blutzuckerwert wird zwei Stunden später erneut bestimmt. So soll frühzeitig ein Schwangerschaftsdiabetes erkannt werden. Ab einem Wert von 140 mg/dl gilt die Glucosetoleranz als beeinträchtigt, ein Diabetes liegt ab einem Wert von 180 mg/dl vor. Als Risikofaktoren gelten hier Übergewicht, ein Gestationsdiabetes in einer vorhergehenden Schwangerschaft, das Alter der Mutter oder bereits bestehende Diabetes Typ-1 Erkrankungen im engeren Familienkreis. Bei diesem Termin wird auch der Antikörpersuchtest wiederholt und bei Vorliegen einer Rhesusfaktorunverträglichkeit ein Anti-D-Immunglobulin gespritzt.

Zum siebten und achten Termin zwischen der 25. und 28. SSW und der 29. bis 32. SSW werden wieder die üblichen Routinevorsorgen durchgeführt. Beim achten Termin gibt es den dritten Ultraschall. Zusätzlich zur Kontrolle der Plazenta, der Herzfunktion und des Wachstums des Kindes wird häufig schon das erste Cardiotokographie (CTG) durchgeführt. Hier werden nicht nur die Herztöne des Kindes abgehört und aufgezeichnet, sondern auch eventuell erste Wehen bei der Schwangeren bemerkt. Ab der 32. SSW finden die Vorsorgetermine alle vierzehn Tage statt. Dann wird auch ein Test auf Hepatitis B und ab der 35. SSW ein Abstrich auf B-Streptokokken durchgeführt, dessen Kosten sich zwischen zehn und zwanzig Euro bewegen. Das ist eine der sogenannten IgeL, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden. Ist das Kind bis zur 40 SSW noch nicht geboren worden, so erden die kindlichen Herztöne spätestens alle zwei Tage kontrolliert. Diese Untersuchung kann auch eine Hebamme Zuhause durchführen.

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