Klage gegen Apothekerkammer: DocMorris muss warten dpa/APOTHEKE ADHOC, 22.02.2019 17:02 Uhr
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DocMorris vs. Apothekerkammer: Das Verfahren um 15 Millionen Euro könnte möglicherweise ausgesetzt werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Heute Nachmittag haben sich beide Parteien zum Prozessauftakt vor dem Düsseldorfer Landgericht getroffen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Kammerpräsident Lutz Engelen ist mit dem Prozessauftakt zufrieden. Die Richterin sei sehr gut vorbereitet gewesen und habe den kompletten Sachverhalt gut durchdrungen. Foto: AKNR
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Die Versandapotheke will 15 Millionen Euro als Schadensersatz von der Kammer. DocMorris hatte den eigenen Kunden Rx-Boni gewährt, als dies noch verboten zu sein schien. Die Kammer ging mehrmals juristisch dagegen vor. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Auf jedes Verbot folgte eine neue Variante. Screenshot
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Die Kammer hatte gegen die offenen Boni geklagt – und gegen die versteckten. Foto: Elke Hinkelbein
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2016 hatte der EuGH entschieden, dass ausländische Versender sich nicht an die Preisbindung halten müssen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Weil damit Boni aus Sicht von DocMorris nie verboten waren, soll nun die Kammer für den Schaden aufkommen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin -
DocMorris tritt mit der Forderung nach millionenschwerem Schadenersatz auf der Stelle. Mehr als 15 Millionen Euro fordert die niederländische Versandapotheke vor dem Düsseldorfer Landgericht (LG) von der Apothekerkammer Nordrhein. Bei
der ersten Verhandlung am Freitag deutete das Gericht an, dass es das Verfahren möglicherweise aussetzen könnte. Kammerpräsident Lutz Engelen ist mit dem Prozessauftakt zufrieden.
Die Verhandlung dauerte etwa zwei Stunden. DocMorris war mit mehreren juristischen Vertretern vor Ort. Von der Kammer waren unter anderem Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas und Engelen anwesend. Einen Schlagabtausch zwischen beiden Parteien gab es nicht. Vor allem gab die Vorsitzende Richterin den Sachverhalt wieder. „Sie war sehr gut vorbereitet und hat den kompletten Sachverhalt gut durchdrungen“, sagt Engelen.
„Wir sind zufrieden mit den Fragestellungen des Gerichts.“ Engelen zufolge hat die Richterin etwa das EuGH-Urteil aus 2016 in Frage gestellt. Zudem habe sie die Geschäftspraktiken der Zur Rose-Tochter aufgenommen. Bei der Andeutung einer möglichen Aussetzung des Verfahrens wurde es unruhig bei den Vertretern von DocMorris. Grund für eine mögliche Aussetzung des Verfahrens: Noch immer laufen andernorts separate Berufungsverfahren. Erst wenn dort die Rechtslage klarer ist, könnte das Düsseldorfer Gericht fortfahren.
Schon seit Jahren streiten sich DocMorris und die Apothekerkammer Nordrhein vor diversen Gerichten. Es geht um die Frage, ob der Versandhändler Rx-Boni abgeben darf. 2012 musste DocMorris diese Geschäftspraxis auf Betreiben der Apothekerkammer vorerst einstellen, weil es gegen die Festpreisbindung verstoßen habe. Erst nach einer Entscheidung des EuGH pro Versandhandel setzte DocMorris dieses Geschäftsmodell offiziell fort.
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