T-Rezepte

Arztsoftware defekt – DAK retaxiert 12.250 Euro

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Berlin -

Die DAK hat Apothekern zuletzt Tipps zur Belieferung von T-Rezepten gegeben – aus gutem Grund: Von keiner anderen Kasse sind so viele Fälle bekannt, bei denen Apotheker wegen formaler Fehler auf den Sonderrezepten auf Null retaxiert wurden. Einer Apothekerin aus Langenfeld wurden jetzt 12.250 Euro abgezogen, weil die Software der verordnenden Ärztin ausgefallen war.

Die Ärztin hatte Imnovid (Pomalidomid) verordnet. Der Wirkstoff darf wie Thalidomid und Lenalidomid nur auf T-Rezepten verordnet werden. Dabei müssen wegen der teratogenen Wirkung besondere Sicherheitsvorgaben eingehalten werden, eine Kopie des Rezepts geht immer an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

In diesem Fall war der Patient schon seit Längerem bei dieser Ärztin in Behandlung, die Apotheke hatte schon mehrere Rezepte bedient. An einem Tag im Oktober 2014 war in der Praxis die Arztsoftware ausgefallen, die Ärztin musste alle Rezepte per Hand ausstellen. Sie achtete sorgsam darauf, alle Kreuze zu setzen, unterschrieb das T-Rezept – und vergaß den Stempel.

Besonders ärgerlich: In der Apotheke war der Fehler aufgefallen. Weil ein Feiertag vor der Tür stand wurde der Patient nach Rücksprache dennoch versorgt, das Rezept zur späteren Korrektur zur Seite gelegt. Doch irgendwie rutschte das Verordnungsblatt doch in die Abrechnung und ging ohne Stempel zur DAK.

In diesen Fällen lässt die DAK nicht mit sich reden, nach eigenem Bekunden wegen der Patientensicherheit. Imnovid kostete seinerzeit knapp 13.000 Euro, abzüglich Herstellerrabatt retaxierte die DAK im Juni 12.254,12 Euro. Begründung: „Arztstempel fehlt, nachträgliche Arztbestätitgung/Verordnung wird nicht anerkannt“.

Die Apothekerin legte selbst und über ihren Verband Einspruch ein. Die Ärztin hatte die Verordnung selbst schriftlich bestätigt. Ohne Erfolg: Mitte November teilte die DAK mit, dass sie dem Einspruch nicht abhelfen werde. Ein fehlender Arztstempel zähle nicht zu den Angaben, die gemäß Arzneiliefervertrag nachträglich korrigiert werden könnten.

Zwischenzeitlich hat die Kasse den Betrag abgezogen, berichtet die Apothekerin. Sie hat die Sache ihrem Rechtsanwalt übergeben und prüft eine Klage gegen die DAK. Selbst wenn die Aussichten in Verfahren vor den Sozialgerichten meist nicht besonders gut sind, will sie damit zumindest Öffentlichkeit über das aus ihrer Sicht unmenschliche Verhalten der Kasse schaffen.

Die DAK ist sich ihrer Rolle durchaus bewusst. Schon im Anschreiben zur Retaxation heißt es, dass die angegebene Beschwerdehotline „in den nächsten Tagen wegen erhöhten Anrufaufkommens“ vielleicht nur eingeschränkt zu erreichen sei. Und in den unlängst verschickten Tipps gegen Retaxationen heißt es : „Uns ist die Unzufriedenheit der Apothekerschaft mit unserer Retaxationspraxis bewusst.“

Die Kasse sieht die Schuld aber beim Deutschen Apothekerverband (DAV), weil dieser Verhandlungen abgebrochen habe. Gemeint sind offenbar Gespräche zwischen dem Ersatzkassenverband vdek und dem DAV. Denn zwischen Apothekern und GKV-Spitzenverband läuft ein quasi gesetzlich angeordnetes Schiedsstellenverfahren zum Thema Null-Retaxationen aufgrund von Formfehlern.

Die DAK hat auch begründet, warum sie insbesondere bei T-Rezepten so streng retaxiert: Mit Blick auf die Patientensicherheit beanstande man Verordnungen mit fehlender Arztunterschrift oder einem handschriftlichen Vermerk im Aut-idem-Feld. „Das mag formalistisch erscheinen, für uns sind dies aber Fehler, die die Gesundheit der Versicherten gefährden können und sich nicht nachträglich korrigieren lassen“, so die DAK.

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