Dosierungsangaben

Bundesrat: Ein Retaxrisiko weniger

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Berlin -

Ärzte sollen künftig bei jedem Medikament die Dosierung auf das Rezept schreiben – oder wenigstens den Hinweis, dass es eine schriftliche Anweisung oder den Medikationsplan gibt. Letzteres soll der Apotheker auch ohne Rücksprache mit dem Arzt ergänzen dürfen, zumindest wenn er sich absolut sicher ist. Das schlägt der Gesundheitsausschuss des Bundesrats zur geplanten Novellierung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vor.

Konkret soll § 2 AMVV geändert werden. Demnach gehört die Dosierung künftig zu den Pflichtangaben. Dies gilt nicht, „wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verordnete Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung der ärztlichen Person vorliegt und die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat“.

Vergisst der Arzt den Verweis auf vorhandene Unterlagen, sollen Apotheker das Rezept auch ohne Rücksprache selbstständig heilen können: Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats schlägt vor, dass die Pflichtangabe ergänzt werden darf – sofern der Medikationsplan „nachweislich und zweifelsfrei“ vorliegt oder eine Dosierungsanweisung, „aus der eindeutig die Dosierung für das entsprechende Arzneimittel hervorgeht“.

Damit würden die Rückfragen beim Arzt und der Aufwand in der Apotheke „auf das für die Arzneimittelsicherheit Notwendige reduziert“. „Zudem ist so das Retaxationsrisiko wegen der Belieferung fehlerhaft ausgestellter Verschreibungen geringer, so dass die Regelung insgesamt auch zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes dient.“ Bislang dürfen nur Vorname und Telefonnummer des Arztes ohne Anruf in der Praxis nachgetragen werden.

In dringenden Fällen, wenn eine Rücksprache mit der verschreibenden Person nicht möglich ist, soll in der Apotheke neben dem Geburtsdatum des Patienten, dem Datum der Rezeptausstellung, der Darreichungsform und der Gebrauchsanweisung auch die Dosierung ergänzt werden können.

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