Hilfsmittelgesetz

Kassen verbessern Windel-Versorgung

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Berlin -

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will noch im April ein Hilfsmittelgesetz vorlegen. Darin soll festgelegt werden, dass die Krankenkassen beim Abschluss von Lieferverträgen nicht nur auf den Preis schielen, sondern auch die Produktqualität angemessen berücksichtigen. Außerdem sollen die Kassen verpflichtet werden, die Hilfsmittelverzeichnisse regelmäßig zu aktualisieren. Im Vorgriff darauf hat jetzt der GKV-Spitzenverband reagiert und schon einmal die besonders in der Kritik stehende Inkontinenzversorgung in den Blick genommen.

Die Krankenkassen werden die Qualitätsanforderungen an aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel („Windeln“) im Hilfsmittelverzeichnis deutlich anheben, teilte der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) mit. Dies umfasse in Bezug auf die Saugleistung insbesondere die Aufsauggeschwindigkeit und die Rücknässewerte. Eine schnelle Flüssigkeitsaufnahme und eine hohe Flüssigkeitsbindung seien wesentliche Faktoren für eine hohe Produktqualität und effektive Versorgung.

Als zusätzliche Qualitätsanforderungen wurden laut GKV-SV die Absorption von Gerüchen und die Atmungsaktivität der Produkte festgeschrieben. Produkte, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, werden aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen.

Dazu erklärte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Ich bin froh, dass jetzt deutlich höhere Qualitätsstandards für Inkontinenzprodukte gelten. Die Versorgung wird sich jetzt nachhaltig verbessern. Von den rund 2200 für diesen Bereich im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Produkten werden sicherlich über 600 Produkte spätestens nach Ablauf von einem Jahr, also nach dem Ende der Übergangsfrist, nicht mehr abgegeben werden dürfen. Was den neuen Qualitätsanforderungen nicht entspricht, wird gestrichen. Wir räumen da gründlich auf!“

Kiefer forderte alle Kassen auf, die bestehenden Versorgungsverträge zu überprüfen und an die neuen Vorgaben anzupassen. „Ich erwarte, dass in Zukunft kein Versicherter mehr Aufzahlungen leisten muss, um wirklich gut versorgt zu werden“, so Kiefer.

Laut GKV-SV benötigen circa 1,5 Millionen gesetzlich Versicherte regelmäßig aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel („Windeln“). Derzeit gebe es bei der Qualität der Produkte und der Services der Leistungserbringer „teilweise eklatante Mängel“, räumte der Kassenverband ein. Kiefer: „Nässende Windeln, unzureichende Versorgungsmengen, die Anlieferung in nicht neutralen Verpackungen und zudem noch teilweise hohe Aufzahlungen sind nur einige Stichwörter.“

Neben einer besseren Produktqualität wurden vom GKV-SV auch die Anforderungen an die mit der Versorgung einhergehenden Dienstleistungen definiert. Damit liegen erstmals einheitliche, verbindliche Vorgaben für die Beratung der Versicherten, eine bedarfsgerechte Produktauswahl und Lieferung der Produkte sowie zusätzliche Service- und Garantieleistungen vor.

Im neuen Hilfsmittelverzeichnis macht der GKV-SV erstmals auch Vorgaben zu angemessenen Versorgungsmengen. Kiefer: „Zu versuchen, Menschen mit zwei oder drei Windeln für 24 Stunden zu versorgen, passt nicht. Eine individualisierte Bedarfsermittlung ist künftig vorgeschrieben, denn pauschalisierte Bedarfsmengen dürfen nicht mehr zugrunde gelegt werden. Auch muss neben weiteren Bedingungen sichergestellt sein, dass jeder Patient bei Fragen oder Problemen bei den Herstellern geschultes Fachpersonal erreicht.“

Auf einer Diskussionsveranstaltung der Schwenninger Krankenkasse kündigte Martina Stamm-Fibich, in der SPD-Bundestagsfraktion zuständig für Hilfs- und Heilmittel, für April die Vorlage eines neuen Hilfsmittel-Gesetzes an. Darin soll nicht nur für die Inkontinenzversorgung festgelegt werden, dass die Krankenkassen beim Abschluss von Lieferverträge nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Produktqualität angemessen berücksichtigen müssen. Außerdem sollen die Kassen verpflichtet werden, die 39 Hilfsmittelverzeichnisse regelmäßig zu aktualisieren. „Jeder Patient muss davon ausgehen könne, dass er bei seiner Kasse ordentlich versorgt wird“, sagte Stamm-Fibich.

Derzeit sei es für die Patienten „nur sehr schwierig“, die unterschiedlichen Hilfs- und Heilmittelangebote der Kassen zu unterscheiden: „Wir wollen Standards definieren“, so Stamm-Fibich, „die nicht unterschritten werden dürfen. 8,32 Euro pro Monat für die Inkontinenzversorgung reichen keinesfalls aus.“ Die 39 Hilfsmittelverzeichnisse mit 40.000 Produkten seien „einige Jahrzehnte nicht mehr angeschaut“ worden, kritisierte die SPD-Politikerin.

Die Kassen sollen zudem mehr Spielraum für eine über diesen Grundstandard hinausgehende höherwertige Versorgung erhalten: „Wir wollen mehr Freiheit in die Versorgung bringen.“ Auf Zustimmung bei den Kassenvertretern stieß Stamm-Fibich mit der Ankündigung, auf Sanktionen verzichten zu wollen: „So etwas muss nicht sein, wenn wir vernünftig zusammenarbeiten.“

Für Kiefer wie für Siegfried Gänsler, Vorstandsvorsitzender der Schwenninger Krankenkassen, sind allerdings bei der Versorgungsqualität Grenzen gesetzt: „Höhere Qualität verträgt sich nicht mit dem Wettbewerb der Kassen über Zusatzbeiträge“, so Kiefer, wenn die Politik die Versicherten auffordere, bei steigenden Zusatzbeiträge in eine andere Kasse zu wechseln. Gänsler forderte „einen fairen Finanzausgleich“ zwischen den Kassen für höhere Versorgungsqualität, „sonst schließen sich Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Hilfs- und Heilmittelversorgung aus.“

Im vergangenen Dezember hatte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), mit seiner Kritik an der Inkontinenzversorgung die Diskussion über höherer Qualitätsstandards beschleunigt. „Seit geraumer Zeit äußert eine Vielzahl von Versicherten Beschwerden, wonach die Versorgung mit Hilfsmitteln wie Inkontinenzmitteln qualitativ nicht ausreichend ist“, hieß es in einem Positionspapier Laumanns.

Im im ARD-Magazin „PlusMinus“ hatte Laumann zuvor gefordert, die Kassen beim Thema Hilfsmittel unter Druck zu setzen: „Weil die so schludrig gearbeitet haben, um das mal ganz deutlich zu sagen, finde ich, muss der Gesetzgeber jetzt einfach das Gesetz schärfen, dass der GKV-Spitzenverband gezwungen ist, ständig die sogenannte Heilmittel- und Hilfsmittelrichtlinie zu überarbeiten.“ Die Kassen hatten im Herbst 2015 eine Überarbeitung der Produktgruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses – Inkontinenzhilfen – vorgelegt.

Im Oktober hatte Laumann angekündigt, die Qualität der Produkte untersuchen zu lassen. Er hatte die Patienten aufgefordert, ihm Exemplare sogenannter Kassenwindeln zu schicken. Dieser Vorstoß war aus seiner Sicht erfolgreich: „Alleine die Ankündigung des Qualitätstests hat deutlich Bewegung in die Sache gebracht“, so Laumann.

Bei den Inkontinenzhilfen hat es seit 1993 keine Anpassungen gegeben. Weder die Materialien noch die Rücknässungswerte entsprechen dem Marktstandard. Da die Ausschreibungen der Kassen sich aber nach dem Hilfsmittelverzeichnis richten, müssen die betroffenen Patienten oft mit Produkten zurecht kommen, die nicht zeitgemäß sind. Auf diesen Missstand hatte letzten Sommer sogar schon DAK-Chef Professor Dr. Herbert Rebscher hingewiesen: Produkt- und Qualitätsanforderungen seien für die einzelne Kasse nicht verhandelbar – alleine der GKV-Spitzenverband entscheide, welche Hilfsmittel in das Verzeichnis aufgenommen oder gestrichen würden, so der Kassenchef.

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