ABDA kontert Monopolkommission

„Ist das die Expertise, die wir brauchen?“

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Berlin -

20.000 Apotheken sind ein Monopol, findet jedenfalls die Monopolkommission. So schlagen die Experten wieder einmal vor, die Versorgung dem freien Markt zu überlassen. Patienten auf dem Land müssten dann eben mehr zuzahlen als Menschen in Gegenden mit hoher Versorgungsdichte. Auch die ABDA hat jetzt eine Antwort parat.

„Die Monopolkommission stellt einerseits richtigerweise fest, dass wir derzeit ein gut funktionierendes System der Arzneimittelversorgung haben. Trotzdem will sie es im gleichen Atemzug – aus ideologischen Gründen und im blinden Glauben an eine rein marktwirtschaftliche Lösung – zerstören“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Die Vorschläge seien nicht zu Ende gedacht und hätten weitreichende, negative Konsequenzen. „So würde sich ein starkes Stadt-Land-Gefälle in der Arzneimittelversorgung ergeben. Verlierer wären die Menschen, die nicht in Ballungszentren wohnen, denn sie müssten für ihre Arzneimittel-Versorgung tiefer in die Tasche greifen.“

Schmidt weiter: „Zu allem Überfluss protegiert die Monopolkommission noch den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Die Liberalisierung des Versandhandels soll als Lösung für Versorgungsprobleme dienen, die sich ohne ihn erst gar nicht entwickeln.“

Einerseits warnten die Gutachter vor immer ausgeklügelten Algorithmen für die Preisgestaltung im Internet, wodurch Verbraucher mehr bezahlen müssten. „Andererseits will die Monopolkommission ausgerechnet im sensiblen Bereich der Gesundheitsversorgung dieser Form von Plattformökonomie extremen Vorschub leisten. Hier widerspricht sich das Gutachten selbst. Ist das die Expertise, die wir brauchen?“

 

Die Monopolkommission hatte gestern in ihrem aktuellen Gutachten der Bundesregierung eine grundlegende Reform des Apothekenmarktes empfohlen. Die Experten um Professor Dr. Achim Wambach wollen Apotheken die Möglichkeit zu Rabatten einräumen; erneut sprechen sie sich gegen ein Rx-Versandverbot aus. Die heutigen Festpreise der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sollen in einem ersten Schritt durch rabattfähige Höchstpreise abgelöst werden.

Nur der Teil der Apothekenvergütung, der vor allem die isolierte Beratungsleistung betrifft, soll weiterhin fixiert werden. Dieser Teil sei durch die GKV zu tragen und „gegebenenfalls auch von dieser zu verhandeln“. Der übrige Teil der Finanzierung betreffe Serviceleistungen bei Apotheken – wie sehr kurze Distanzen aufgrund des Standorts, die Anzahl des Personals für kurze Wartezeiten, die Apothekenzeitung oder die Geschäftsausstattung. Die Höhe der Vergütung dieser Leistungen durch den Patienten sei Teil des Wettbewerbs und sollte „individuell von den Apotheken festgelegt werden“.

Die Großhandelsmarge soll nach der Vorstellung der Monopolkommission „vollständig wegfallen“. Stattdessen sollen die Apotheker die Finanzierung selbst übernehmen. Ihr eigenes Honorar soll entsprechend aufgebessert werden. Welchen Betrag die Monopolkommission den Apotheken dafür zugestehen würde, geht aus dem Sondergutachten nicht hervor. Wörtlich heißt es in den Empfehlungen hierzu: „Die Zuschläge für Apotheken sind stattdessen um an den tatsächlich realisierten Handelsspannen bemessene Aufschläge für die Kosten der Großhandelsleistung zu erhöhen.“ Die Margen könnten laut Vorschlag „auf Basis von Stichproben erhoben und hochgerechnet werden“.

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