USA

Pfizer liefert nicht für Hinrichtungen

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Berlin -

Auch der Pharmakonzern Pfizer will verhindern, dass seine Medikamente in den USA zur Vollstreckung der Todesstrafe eingesetzt werden. Dazu soll der Vertrieb von sieben Präparaten stärker kontrolliert werden.

Nur noch bestimmte Großhändler sollen die Ware erhalten; sie müssen garantieren, dass sie sie nicht für den Einsatz zu Hinrichtungen weiterverkaufen. Auch die Regierung muss sich verpflichten, die Präparate ausschließlich in Gesundheitseinrichtungen einzusetzen.

Konkret betroffen sind neben Kaliumchlorid, das als Injektion den Herzstillstand bewirkt, auch die Muskelrelaxantien Pancuroniumbromid, Rocuroniumbromid und Vecuroniumbromid, das Narkotikum Propofol, das Beruhigungsmittel Midazolam sowie das Schmerzmittel Hydromorphon.

Pfizer erklärte, man sei der Gesundheit der Menschen verpflichtet. Man werde die Einhaltung der Vorgaben kontrollieren. Laut einem Bericht der New York Times versiegt damit die letzte verbliebene Quelle von Medikamenten, die bei Hinrichtungen verwendet werden.

Mehr als 20 Pharmahersteller aus Europa und den USA haben bereits ähnliche Einschränkungen für den Verkauf ihrer Produkte durchgesetzt. Die heutige Pfizer-Tochter Hospira hatte 2011 das Narkosemittel Natrium-Thiopental vom Markt genommen, nachdem Italien die Ausfuhr des Medikaments vom Werk in die USA verboten hatte. Die US-Produktion war bereits im August 2009 wegen eines Engpasses bei einem chemischen Bestandteil gestoppt worden.

Die Ausfuhr des Hypnotikums aus der EU war 2011 gesetzlich beschränkt worden. Ein Ausweichen auf Pentobarbital war schwierig, denn der dänische Hersteller Lundbeck forderte Erklärungen seitens der Käufer, dass sie das Präparat nicht für die Verwendung bei Hinrichtungen weiter veräußern. Nach dem Verkauf an den Spezialanbieter Akorn wurden die Vertiebsauflagen beibehalten.

Später versuchten einige Gefängnisse, auf den Graumarkt oder das umstrittene Midazolam auszuweichen. Einige Bundesstaaten ersetzten die Giftspritze durch Erschießungskommandos.

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