AMK-Meldung

Ass 100 mit Data-Matrix-Code

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Berlin -

In Abstimmung mit der Regierung Oberbayern lässt Hexal durch die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) über die irrtümliche Kennzeichnung von 30 Chargen des Gerinnungshemmers Ass 100 mg informieren. Packungen mit 50 und 100 Tabletten tragen teilweise einen 2D Data Matrix Code – auch wenn dieser nicht nötig ist.

Die bereits in den Verkehr gebrachten Packungen, die mit einem 2D Data Matrix Code versehen sind, können bei der Abgabe nicht nach den EU Fälschungsrichtlinien überprüft werden. Da das Präparat aufgrund der Zuordnung als apothekenpflichtig eingestuft ist, gibt es keine Hinterlegung in den Datenbanken. Eine solche Überprüfung ist nicht erforderlich . Betroffen sind die Chargen der Packungsgrößen 50 Tabletten (PZN 7402204) und 100 Tabletten (PZN 7402210). Es wird empfohlen, die Packungen lediglich über den vorhandenen Barcode einzuscannen.

Die Ursache für die irrtümliche Kennzeichnung ist eine fehlerhafte Zuordnung zur Verschreibungspflicht in einer internen Datenbank. Dieser Fehler wurde inzwischen korrigiert. Das Arzneimittel kann bedenkenlos abgegeben werden.

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